Das Jahr neigt sich dem Ende zu, und es ist wieder an der Zeit, einen kritischen Blick auf die Bilanz der Ampel-Regierung aus Perspektive des Grundstücksmarktes zu werfen.
Unter der Leitung von Klara Geywitz und ihrem Bauministerium versucht die Bundesregierung, das zentrale Problem der Wohnungsnot in Deutschland anzugehen. Dass dieses ein verheerendes ist, zeigen die immensen Mietsteigerungen, die in diesem Jahr zu verzeichnen waren. So kommt es, dass sich zuletzt sogar der Kanzler persönlich zum Thema äußerte und ein Umdenken forderte (hierzu mehr siehe unten).
Die Frage des Wohnens bleibt also auch weiterhin die soziale Herausforderung unserer Zeit, wie die Politik es immer wieder betont. Aus diesem Grund kündigte die Ampel-Regierung einen „Aufbruch in der Bau-, Wohnungs- und Stadtentwicklungspolitik“ an, in dem das Bauen und Wohnen der Zukunft bezahlbar, klimaneutral, nachhaltig, barrierearm, innovativ und mit lebendigen öffentlichen Räumen gestaltet werden sollte.
Doch, wie wir wissen, haben wir in Deutschland oftmals kein Erkenntnis-, sondern ein Umsetzungsproblem. Wie steht es also um den angekündigten Aufbruch in der Bau-, Wohnungs- und Stadtentwicklungspolitik?
Um dieser Frage auf den Grund zu gehen, werden wir, wie im wie im letzten Jahr die einzelnen Punkte im Koalitionsvertrag, die sich auf den Grundstücksmarkt beziehen, durchgehen und eine Bilanz ziehen.
Wie steht es um den angekündigten „Aufbruch in der Bau-, Wohnungs- und Stadtentwicklungspolitik“, den die Ampel-Regierung ankündigte, um bezahlbaren, klimaneutralen, nachhaltigen und innovativen Wohnraum zu schaffen?
Zusätzlich gibt es noch andere, wenige festgeschriebene Ziele im Koalitionsvertrag, darunter die Grunderwerbsteuer, der echte Sachkundenachweis für Makler und die Grundbuchdigitalisierung. Während es in puncto Sachkundenachweis und Grunderwerbsteuer noch keine nennenswerten Entwicklungen gibt, ist das Thema Grundbuchdigitalisierung durch die Übertragung von Grundbuchdaten ins Transparenzregister abgeschlossen. Abgesehen davon könnte die Grundsteuerreform in 11 Bundesländern verfassungswidrig sein und steht damit auf der Kippe.
Die Herausforderungen bleiben immens: Die Bauwirtschaft befindet sich in einer Krise, der Flächenverbrauch steigt, und die angestrebten Ziele der Regierung erfordern dringendere Maßnahmen zur Realisierung.
Um dem Wohnraummangel zu bekämpfen und die Grundlage für angemessene Mieten zu schaffen, hatte sich die Ampel-Regierung das ambitionierte Ziel gesetzt, jährlich 400.000 neue Wohnungen zu bauen.
Es sei daran erinnert, dass dieses Wohnungsneubauziel von der vorherigen Bundesregierung übernommen wurde. Allerdings wurde es trotz einer Niedrigzinsphase und einem Boom im Immobilien- und Bausektor von dieser in keinem einzigen Jahr erreicht. Angesichts eines Zinsschocks, vorübergehender Material- und Lieferengpässen, stark gestiegener Bau- und Energiepreise, und einiger Förderungsstopps ist es daher nicht überraschend, dass dieses Ziel auch in diesem Jahr in besonders weiter Ferne liegt.
Die Analysten schlussfolgern: „Lange Zeit lief es wie geschmiert in großen Teilen der deutschen Baubranche – dank der Niedrigzinsphase. Mit dem Zinsanstieg folgte die Wende“. Die Bauwirtschaft befinde sich in einem Tief: Die hohen Zinsen und massiv gestiegenen Materialkosten führten zu Baustopps, Stornierungen und zuletzt zu Zahlungsverzügen und Insolvenzen.
Aufgrund der Tatsache, dass der Neubau unter den gegenwärtigen Marktbedingungen nicht mehr rentabel ist und mehr und mehr Projekte an den gestiegenen Zinsen und den hohen Baupreisen scheitert, zeichnet sich auch für das kommende Jahr, wie Klaus Wohlrabe, Leiter der ifo-Umfragen, betont, ein düsterer Ausblick ab. Die Ergebnisse der Unternehmensumfragen spiegeln eine beispiellose schlechte Stimmung wider.
In Anbetracht dieser Umstände steht wohl bereits fest, dass das angestrebte Neubauziel auch im kommenden Jahr nicht erreicht werden kann. Das Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) prognostiziert für 2024 eine Fertigstellung von gerade einmal 177.000 Wohnungen. Parallel dazu geht der Spitzenverband der Immobilienwirtschaft (ZIA) angesichts steigender Flüchtlingszahlen und der Baukrise von einem höheren Bedarf an Wohnraum aus als bisher angenommen. Laut einer Mitteilung des Verbands im November fehlen derzeit 750.000 Wohnungen, was 50.000 mehr sind als zu Jahresbeginn prognostiziert. Das Pestel-Institut geht bis 2025 von einem Defizit von 1.000.000 Wohnungen aus – das größte Wohnungsdefizit seit über 20 Jahren.
Fehlendes Bauland als Hauptgrund für das Verfehlen der Neubauziele?
Bundeskanzler Olaf Scholz sieht die geringen Neubauzahlen weniger in den gestiegenen Zinsen als vielmehr im Mangel an verfügbarem Bauland begründet. Mit seinem Appell für ein „Umdenken“ in der Baupolitik sorgte er im November für großes Aufsehen. Bei einer Veranstaltung der „Heilbronner Stimme“ äußerte er die Auffassung, dass wahrscheinlich für ganz Deutschland etwa 20 neue Stadtteile in den besonders nachgefragten Städten und Regionen benötigt würden, ähnlich wie in den Siebzigerjahren. Das Bauen auf der „grünen Wiese“ sei in den vergangenen Jahren zwar nicht gewollt gewesen, erachtet er jedoch als notwendig.
Mit der Verfolgung der Baupolitik der Siebzigerjahre müsste sich die Bundesregierung allerdings auch direkt von ihrem zweiten Ziel verabschieden: Der Reduzierung des Flächenverbrauchs.
Deutschland erstreckt sich über 350.000 Quadratkilometer, wobei der Boden im Gegensatz zu den darauf stehenden Gebäuden nicht hergestellt werden kann. Boden steht uns in genau dem Umfang zur Verfügung, den die Erdoberfläche hergibt, und ist somit eine nur begrenzt verfügbare Ressource. Daher wurde 1987 im Baugesetzbuch eine Bodenschutzklausel verankert, die einen sparsamen und schonenden Umgang mit Grund und Boden fordert.
Zusätzlich wurde die Einrichtung eines Bodenmonitoringzentrums geplant. Dieses Zentrum hat jedoch lediglich den Zweck, den Zustand der Böden zu erfassen und die gewonnenen Daten so weit wie möglich für die Allgemeinheit zugänglich zu machen.
Die Schaffung des Bodenmonitoringzentrums befindet sich in Zusammenarbeit mit dem Thünen-Institut in der Vorbereitungsphase. Das endgültige Konzept soll bis Mitte 2024 fertiggestellt sein.
Das Thünen-Institut ist das Bundesforschungsinstitut für Ländliche Räume, Wald und Fischerei. Es wurde als wissenschaftlich unabhängige Forschungseinrichtung an der Schnittstelle von Wissenschaft, Politik und Gesellschaft eingerichtet.
Obwohl das Bodenmonitoring selbst keine direkte Maßnahme zur Flächeneinsparung ist, trägt es hoffentlich dazu bei, die Relevanz des Themas zu verdeutlichen, was angesichts der aktuellen Entwicklung als dringend notwendig erscheint:
Aktuell wird in Deutschland täglich eine Fläche von 55 Hektar für Siedlungs- und Verkehrsflächen verbraucht, was etwa 77 Fußballfeldern entspricht. Obwohl sich diese Zahl langfristig verringert hat, zeigt der Indikatorwert laut Statistischem Bundesamt nun im zweiten Jahr in Folge wieder einen Anstieg.
Etwa 45% dieser 55 Hektar werden versiegelt, wodurch der Boden teilweise oder vollständig seine wertvollen Funktionen verliert, wie beispielsweise die Fähigkeit, Wasser bei Starkregen aufzunehmen und zu speichern. Angesichts der erforderlichen Zeit, die Boden benötigt, um solche Funktionen wiederherzustellen, wirkt sich die Versiegelung nicht nur auf die aktuelle Generation aus, z.B. durch erhöhte Überschwemmungsrisiken, sondern hat auch Auswirkungen auf viele kommende Generationen: Es dauert im Durchschnitt tatsächlich 15.000 Jahre, bis ein Meter Boden neu entsteht.
Um die Maßnahmen des von der Regierung gebildeten „Bündnisses bezahlbarer Wohnraum“ umzusetzen, wird bis 2030 ein Bedarf von mehr als 200.000 Hektar landwirtschaftlicher Fläche für Siedlung und Verkehr prognostiziert. Zusätzlich wird zum Beispiel auch der geplante Ausbau erneuerbarer Energien, wie Freiflächen-Photovoltaikanlagen, bis 2030 mehr als 100.000 Hektar Freifläche in Anspruch nehmen.
Insgesamt rechnet das Institut mit einen Verlust von über 300.000 Hektar landwirtschaftlicher Fläche. Das würde einer Flächeninanspruchnahme von 109 Hektar pro Tag entsprechen und damit eine Verdoppelung des aktuellen Flächenverbrauchs bedeuten.
Die Studie des Thünen-Instituts können Sie hier kostenfrei abrufen
Was sagt die Bundesbauministerin, Klara Geywitz, dazu?
Der Hauptgeschäftsführer des Städtetags, Helmut Dedy, äußerte sich hierzu im November gegenüber der Welt am Sonntag beispielsweise wie folgt:
Helmut Dedy
– Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetags
fordert im Interview mit der Welt am Sonntag am 11.12.2023 mehr Bodenpolitik
„Boden ist inzwischen eine der knappsten Ressourcen in den Städten und im Wert enorm gestiegen. Das sorgt dafür, dass Bauland immer häufiger als Spekulationsobjekt genutzt wird.
Wir können es uns aber nicht leisten, dass wertvolle Flächen jahrelang brach liegen und nicht für Bauprojekte genutzt werden. Deswegen sollten die Städte künftig das Baugebot leichter anwenden können. Am besten ist immer noch, wenn es gelingt, Bauland im Schulterschluss von Städten, Grundstückseigentümern und Projektträgern zu entwickeln.
Wenn das aber nicht gelingt, müssen die Städte handeln können. Dafür muss das Baugebot bei der anstehenden Novelle des Baugesetzbuches konsequent vereinfacht und praxisgerecht ausgestaltet werden. Dann könnten für Entwicklungen im Innenbereich der Städte auch kleinere, im Stadtgebiet verteilte Bauflächen leichter aktiviert werden.“
Bereits im letzten Jahresrückblick haben wir darüber berichtet, dass das kommunale Vorkaufsrecht in Gebieten mit Erhaltungssatzung nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts im Jahr 2021 wieder zu stärken, nachdem es die Praxis vieler Städte weitgehend gekippt hatte. Das Vorkaufsrecht können Kommunen seitdem nur noch dann ausüben, wenn eine Immobilie weitgehend leer steht oder verfällt und nicht, wenn es von einem Investor gekauft wird und „nur“ Grund zur Annahme besteht, dass er die Mieter verdrängt wird und starke Mietsteigerungen zu erwarten sind.
Beim kommunalen Vorkaufsrecht geht es darum, dass Immobilienfirmen Grundstückstücke in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten nicht erwerben können, wenn sie diese aufwerten und dadurch signifikant teurer zu vermieten oder in Luxus-Eigentumswohnungen umzuwandeln und teuer zu verkaufen – und damit Mieter zu verdrängen. Gemeinden können in entsprechende Gebieten deshalb als Milieuschutzgebiet auszeichnen und eine sogenannten Erhaltungssatzung auferlegen. Das nennt man kurz also einen Milieuschutz für ein Stadtviertel, und dient als wichtige Maßnahme um Verdrängungsprozesse zu vermeiden, Mieter zu schützen und gegen Bodenspekulation vorzugehen
Da der Kauf von Mietshäuser durch Investoren und nachfolgende Luxussanierungen laut vielen Gemeinden ein ernstzunehmendes Problem ist, wird das Instrument als äußerst wichtig erachtet, um Grundstücke aus dem spekulativen Wohnungsmarkt zu holen bzw. gegen Bodenspekulanten vorzugehen. Doch nach dem Gerichtsurteil ist dringend eine Anpassung im Baugesetzbuch notwendig, um die Grundlage wiederherzustellen und das Instrument wieder effektiv nutzen zu können.
Klara Geywitz bekräftigte in mehreren Interviews in diesem Jahr auch nochmal, dass das kommunale Vorkaufsrecht dringend wieder gestärkt werden müsse. Beispielsweise sagt Sie der Rhein-Neckar-Zeitung im September:
Klara Geywitz
– Bundesbauministerin
fordert im September im Interview mit der Rhein-Neckar-Zeitung die Stärkung bzw. Wiedereinführung des kommunalen Vorkaufsrechts, Quelle
„Die vielen Kommunen, die jetzt wissen, dass es notwendig ist, der Bevölkerung preiswerte Wohnungen zur Verfügung zu stellen, müssen auch leichter an die Grundstücke kommen und bestehende Mietstrukturen schützen können.“
In diesem Punkt ging es, wir wir im letzten Jahr berichteten, im Bundesbauministerium energisch los. Das Ministerium legte bereits im April 2022 einen ersten Referentenentwurf zur notwendigen Änderung vor und gab es zur Abstimmung an die Ressorts weiter. Auch der Bundesrat hatte sich mit einer Entschließung vom 8.4.2022 an die Bundesregierung gerichtet, das Baugesetz schnellstmöglich zu ändern und das kommunale Vorkaufsrecht zum Milieuschutz zu stärken. Doch die FDP lehnte einen Gesetztesentwurf von Bauministerin Geywitz zum kommunalen Vorkaufsrecht im Mai 2022 direkt ab.
Eine Änderung ist auch zum Ende dieses Jahres nicht in Sicht, denn eine eine Verschärfung des Vorkaufsrechts sieht die FDP, wie sie in einem Interview mit der Süddeutscher Zeitung bekannt gab, „nach wie vor nicht für geboten“. Zudem verweist sie darauf, dass im Koalitionsvertrag lediglich festgeschrieben wurde, dass es zu prüfen gilt, ob rechtliche Anpassungen notwendig seien.
In Kombination mit der längst überfälligen Regelung für Mieterhöhungen, die von Justizminister Marco Buschmann erwartet wird, schlussfolgerte die Süddeutsche Zeitung: „Für ein Regierungsbündnis, das angetreten ist, Wohnen wieder bezahlbar zu machen, ist das eine miserable Bilanz“.
Markus Lewe (CDU)
– Präsident des Deutschen Städtetags
fordert im Mai die Stärkung des kommunalen Vorkaufsrechts, Quelle
„Wenn wir bezahlbaren Wohnraum schaffen wollen, dann muss es auch erlaubt sein, dass wir Kommunen ein Vorkaufsrecht bekommen“, mit dem Grundstücke aus dem spekulativen Wohnmarkt geholt werden könnten.
Die Gesetzgebung zum Bau-und Bodenrecht sei immer wieder Anlass zum Streit – „vielleicht, weil das Bewusstsein, dass Bodeneigentum in unserem Land nicht nur garantiert ist, sondern auch verpflichtet“, leider im Laufe der Zeit verloren gegangen sei.
Zum Hintergrund und Informationen zur Frage, warum das kommunale Vorkaufsrecht seine praktische Umsetzungskraft verloren hat und rechtlich angepasst werden müsste, erfahren Sie im Jahresrückblick 2022 mehr
Zur Erinnerung: Um baureife Flächen besser „mobilisieren“ zu können, sollen außerdem auch die geltenden Regelungen im Baulandmobilisierungsgesetz rechtssicher und praxistauglicher ausgestaltet werden, sodass Verantwortliche besser Gebrauch davon machen können. Sie sollen deshalb unter der Ampel-Regierung entfristet werden, mit dem Ziel der Gemeinwohlorientierung und dem Klimaschutz stärker nachgehen zu können. Dabei solle jedoch die Situation der Grundstückseigentümer und die Bedürfnisse der Allgemeinheit berücksichtigt werden.
Auch in diesem Vorhaben gibt es noch keine Änderungen.
Mehr zu relevanten Regelungen im Baulandmobilisierungsgesetz können Sie hier nachlesen
Darüber hinaus gibt es einige weitere, wenn auch wenige, festgeschriebene Ziele im Koalitionsvertrag, die Grundstückseigentümer betreffen.
Zum ersten betrifft das, wie wir uns erinnern, die Grunderwerbsteuer, die gesetzlich so angepasst werden sollte, dass die Länder sie flexibel festlegen können.
Wohneigentumsquote in Deutschland
Der Anteil der Wohneigentumsquote ist laut dem Statistikamt Eurostat im vergangenen Jahr von 49% auf 47% weiter gesunken. Deutschland belegt damit den letzten Platz in Europa. In keinem anderen Land gibt es weniger Menschen, die im Eigentum wohnen, als in Deutschland.
Steuereinnahmen Grunderwerbsteuer in Deutschland
Bis 2006 legte der Bund die Höhe der Grunderwerbsteuer in Deutschland fest. Damals betrug der Steuersatz 3,5% bezogen auf den Immobilienkaufpreis.
Seither haben alle Länder, außer Bayern, den Steuersatz mehrfach erhöht; in manchen Ländern sogar fast verdoppelt. Zuletzt haben Hamburg und Sachen die Grunderwerbsteuer zum 01.01.2023 aufgrund coronabedingt gestiegener Haushaltkosten auf 5,5% angehoben.
Mit der stetigen Erhöhung partizipieren die Länder kräftig an den langfristig steigenden Immobilienpreisen und der hohen Nachfrage nach Immobilien und Grundstücken.
Der echte Sachkundenachweis soll es Eigentümern ermöglichen qualifizierte Makler, die erfahren und langjährig erfolgreich am Markt tätig sind, von unqualifizierten Maklern unterscheiden zu können. Nach wie vor ist die Berufsbezeichnung „Makler“ nicht geschützt und bietet deshalb keinerlei Qualitätssicherung. Die Ausbildung zum Makler kann in Form eines zweiwöchigen Kurses absolviert werden, zu dem Teilnehmer zu 80% anwesend sein müssen und den sie mit einem schriftlichen Multiple Choice Tests abschließen. Zudem existieren keinerlei berufliche Anforderungen
Wir erinnern uns daran, dass die Bundesregierung in Betracht gezogen hatte, die Grundbücher in Deutschland vollständig auf einer Blockchain zu digitalisieren. Da jedoch die Fertigstellung eines bundeseinheitlichen Datenbankgrundbuchs der Länder in absehbarer Zeit nicht realisierbar schien, entschied man sich stattdessen im Oktober 2022 dazu, Immobiliendaten in einem ersten Schritt im Transparenzregister zu erfassen und so die Zeit zu überbrücken.
Das Transparenzregister erfasst zentral die Daten zu den tatsächlich wirtschaftlich Berechtigten, die hinter einer juristischen Person stehen. Dies ermöglicht Abfragen, die nicht separat in verschiedenen Registern (wie dem Handelsregister) erfolgen müssen.
Durch den Beschluss wurden nun bis Juli 2023 Informationen aus 530 Grundbüchern, darunter Angaben zur Gemarkung, Flurstück, Name/Firma des Eigentümers, und Sitz, ins Transparenzregister übertragen. Seitdem werden Veränderungen wie beispielsweise Eintragungen eines Eigentümers automatisch an die registerführende Stelle übermittelt.
Abschließend möchten wir noch einen Punkt beleuchten, der zwar nicht im Koalitionsvertrag steht, aber nach heutigem Stand vielleicht besser hätte aufgenommen werden sollte.
In diesem Jahr musste die Grundersteuer B aufgrund eines Urteils des Verfassungsgerichts geändert werden. Die neue Grundsteuer muss ab 2025 von den Eigentümern gezahlt werden.
Zu den Hintergründen, dem Urteil und der geplanten Änderungen und erfahren Sie im Ratgeberbeitrag „Grundersteuerreform“ alles
11 von 16 Bundesländern entschieden sich das „Scholzsche‘ Bundesmodell“, ein Modell das von Bundeskanzler Olaf Scholz während seiner Zeit als Bundesfinanzminister konzipierte, umzusetzen.
Bereits im Februar meldete Verfassungsrechtler Gregor Kirchhof, Experte für öffentliches Recht an der Universität Augsburg, an, dass die vielen Parameter im Modell nicht zu einem folgerichtigem Bewertungssystem führen. Außerdem seien die Bodenrichtwerte, die herangezogen werden, eben nur „Richtwerte“ und viel zu pauschal. Das würde dazu führen, dass das System insgesamt viel zu kompliziert und gleichheitswidrig sei.
Kirchhof findet dagegen eine Grundsteuer, die auf die Fläche zurückgeht, wie es in Bayern, Hamburg, Hessen und Niedersachsen der Fall ist, effizient und verfassungskonform
Aktuellen Meldungen zufolge könnte das Modell von Olaf Scholz tatsächlich verfassungswidrig sein. Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz, wo zwei Eigentümer gegen das Modell geklagt hatten, bezweifelt die Rechtmäßigkeit des Bundesmodells und gibt den zwei Eilanträgen der Kläger statt. Somit landet das Modell nun vor dem Bundesfinanzhof. Verfassungsrechtler und der Steuerzahlerbund sehen das Modell auf der Kippe.
Ein weiteres turbulentes Jahr geht zu Ende. Viele Vorhaben bleiben im Bauministerium, genau wie in der Bundesregierung, vorerst einmal weiter auf dem Papier. Die Umsetzung wird einerseits durch die enorm schwierigen Marktbedingungen, andererseits aber auch durch die eigenen Koalitionspartner erschwert.
In all der Ungewissheit bleibt jedoch eins gewiss: Die Lage auf dem Grundstücks- und Wohnungsmarkt spitzt sich weiter zu und das Thema Boden gewinnt in einer Welt der knappen Ressourcen weiter an Relevanz. Jüngste Artikel im Tagesspiegel oder im Handelsblatt verdeutlichen das. Selbst in TV-Formaten wie Maybritt Illner, Hart aber Fair oder Markus Lanz sitzen in diesem Jahr Branchenexperten, die das Thema Bodenpolitik ansprechen. Insbesondere werden Maßnahmen gegen die Spekulation mit Grundstücken gefordert.
Bislang zeigt sich das Bundesbauministerium in dieser Angelegenheit jedoch zurückhaltend. Zu heiß das Thema mit den Eigentumsrechten. Und mit der FDP in der Regierung würden Vorstöße im Bereich bodenpolitischer Maßnahmen höchstwahrscheinlich ohnehin ins Leere laufen, da bereits das kommunalen Vorkaufsrecht auf Widerstand stößt.
Zudem verschärft sich der Zielkonflikt zwischen Flächensparen und zügigem Neubau weiter, da Immobilienentwickler die Überzeugung vertreten, dass es die unbeliebten Neubaugebiete „auf der grünen Wiese“ bedarf, um das Wohnungsdefizit möglichst schnell zu beheben.
Die Entwicklung der Diskussionen rund um das Thema Boden und wie die Politik diese aufnimmt, weiterführt oder abtut, bleibt abzuwarten. Das von der Regierung gebildete „Bündnis bezahlbarer Wohnraum“ sieht eine langfristig angelegte, aktivierende und nachhaltige Bodenpolitik eigentlich als zentralen Baustein für angemessene Mieten. Als Experten im Grundstücksmarkt verfolgen wir die Entwicklungen gespannt.
Bündnis bezahlbarer Wohnraum
sieht eine „langfristig angelegte, aktivierende und nachhaltige Bodenpolitik“ als zentrale Grundlage, um den Herausforderungen im Immobilienmarkts zu begegnen
Boden ist ein besonderes, knappes Gut und nicht vermehrbar. An den Umgang mit Grund und Boden sind daher besondere Anforderungen zu stellen. Eine langfristig angelegte, aktivierende und nachhaltige Bodenpolitik ist elementar, um die Steigerung des verfügbaren Wohnraums insbesondere im bezahlbaren Segment und damit die dringend benötigten Entlastungen auf den deutschen Wohnungsmärkten zu erreichen. Die Entwicklung der Bodenpreise hat maßgeblichen Einfluss auf die Bezahlbarkeit des Wohnens in den Städten und Gemeinden.
Wo steht die Ampel zum Jahresende mit der Umsetzung Ihrer Ziele, die den Grundstücksmarkt betreffen?
Disclaimer
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