Das Baulandmobilisierungsgesetz

8. Dezember 2021
Aktualisiert am 12. September 2023

Die wichtigsten Beschlüsse für Grundstückseigentümer

Das Gesetz zur Baulandmobilisierung trat am 23. Juni 2021 in Kraft und wurde im Rahmen der Wohnraumoffensive durch die letzte Bundesregierung ins Leben gerufen. Es soll Kommunen erleichtern in ihrer Gemeinde Wohnbauflächen zu aktivieren. Dies wird durch einen erweiterten Handlungsspielraum durch (oft befristete) Änderungen des Baugesetzbuches und der Baunutzungsverordnung ermöglicht werden. Die Änderungen betreffen Grundstücke, die in sogenannten „angespannten Wohnungsmärkten“ liegen.

Es handelt sich um einen angespannten Wohnungsmarkt „wenn die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen in einer Gemeinde oder einem Teil der Gemeinde zu angemessenen Bedingungen besonders gefährdet ist“ (§ 201a BauGB). Praktisch deckt sich dies mit den Gebieten, in denen die Mietpreisbremse eingeführt werden kann.

Die maßgeblichen Beschlüsse und deren Auswirkungen für Grundstückseigentümer in angespannten Wohnungsmärkten sind:

Mehr zum Fall Tübingen und den hier gegen Grundstückseigentümer angewandten Maßnahmen, können Sie hier lesen

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