Mischgebiet

Was ist ein Mischgebiet?

Mischgebiete sind Gebiete, die sowohl für Wohnzwecke als auch für die Unterbringung von Gewerbebetrieben bestimmt sind, solange diese das Wohnen nicht wesentlich beeinträchtigen. In solchen Gebieten sind verschiedene Arten von Bauvorhaben erlaubt, darunter Wohngebäude, Geschäfts- und Bürogebäude, Einzelhandelsgeschäfte, Restaurants, Hotels, andere gewerbliche Einrichtungen sowie Verwaltungsgebäude und Einrichtungen für religiöse, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke. Auch Gartenbaubetriebe, Tankstellen und Vergnügungsstätten sind erlaubt, insbesondere in Gebieten, die hauptsächlich für gewerbliche Nutzung vorgesehen sind.

Es besteht jedoch die Möglichkeit, unter bestimmten Bedingungen Ausnahmen zu machen, beispielsweise um Vergnügungsstätten außerhalb der Gebiete zuzulassen, die vorwiegend gewerblich genutzt werden.

Welche Bauvorhaben grundstätzlich in Kerngebieten zulässig sind, ist Paragraphen §6 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) nachzulesen.

Mischgebiete werden im Bebauungsplan mit dem Kürzel „MI“ gekennzeichnet.