Im Baugesetzbuch ist das allgemeine Vorkaufsrecht einer Kommune verankert (siehe hierzu § 24 BauGB). Dabei handelt es sich um das Recht einer Gemeinde oder Kommune, ein bestimmtes Grundstück oder eine Immobilie zu den gleichen Bedingungen zu kaufen, zu denen es an einen anderen potenziellen Käufer verkauft werden soll.
Bisher war dies nur möglich, sofern ein öffentliches Interesse am Grundstück besteht. Durch das Baulandmobilisierungsgesetz wurde dies jedoch für angespannte Wohnungsmärkte geändert, sodass das öffentliche Interesse keine unbedingte Voraussetzung mehr ist.
Das kommunale oder gemeindliche Vorkaufsrecht dient mehreren Zwecken:
Insgesamt dient das kommunale oder gemeindliche Vorkaufsrecht dazu, der Gemeinde eine gewisse Kontrolle über ihre Entwicklung zu geben und sicherzustellen, dass Entscheidungen im besten Interesse der Bewohner und der Gemeinschaft getroffen werden.
Angenommen, in einer Stadtgemeinde gibt es ein altes Industriegebiet, das zunehmend an Attraktivität für Entwickler gewinnt. Ein privates Unternehmen plant, einen Teil dieses Gebiets zu kaufen, um dort Luxusapartments zu bauen, die sich viele Bewohner der Gemeinde nicht leisten können. Die Gemeinde hat jedoch langfristige Ziele für die Stadtentwicklung, die darauf abzielen, bezahlbaren Wohnraum zu erhalten und die Vielfalt in der Gemeinde zu fördern.
In diesem Szenario entscheidet die Gemeinde, von ihrem kommunalen Vorkaufsrecht Gebrauch zu machen. Sie erwirbt das betreffende Grundstück zu den gleichen Bedingungen, die das private Unternehmen angeboten hat. Anschließend plant die Gemeinde, das Gebiet für eine gemischt genutzte Entwicklung zu nutzen, die sowohl erschwinglichen Wohnraum als auch Gewerbe- und Freizeiteinrichtungen umfasst. Durch den Einsatz des Vorkaufsrechts kann die Gemeinde ihre langfristigen Ziele für eine ausgewogene Stadtentwicklung erreichen und sicherstellen, dass die Bedürfnisse der Bewohner berücksichtigt werden.
Für Grundstückseigentümer:
1. Informieren Sie sich über das kommunale Vorkaufsrecht in Ihrer Region: Machen Sie sich mit den lokalen Gesetzen und Vorschriften vertraut, die das kommunale Vorkaufsrecht regeln. Dies ermöglicht es Ihnen, potenzielle Auswirkungen auf Ihre Immobilie besser zu verstehen und gegebenenfalls entsprechende Vorkehrungen zu treffen.
2. Kommunizieren Sie mit der Gemeinde: Wenn Sie beabsichtigen, Ihr Grundstück zu verkaufen, ist es ratsam, frühzeitig mit der örtlichen Gemeinde oder Behörde Kontakt aufzunehmen. Klären Sie ab, ob die Gemeinde Interesse daran hat, von ihrem Vorkaufsrecht Gebrauch zu machen, und diskutieren Sie mögliche Optionen für die Entwicklung des Grundstücks im Einklang mit den Gemeindezielen.
Für Grundstückskäufer:
1. Überprüfen Sie ob ein Vorkaufsrecht besteht: Bevor Sie ein Grundstück kaufen, sollten Sie sich überprüfen, ob die Gemeinde ein kommunales Vorkaufsrecht auf das Grundstück hat. Dies kann Ihnen helfen, potenzielle Risiken und Einschränkungen zu erkennen, die sich auf Ihre Kaufentscheidung auswirken könnten.
2. Klären Sie die Rechte und Pflichten: Stellen Sie sicher, dass Sie die Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit dem kommunalen Vorkaufsrecht verstehen. Dies kann Ihnen helfen, die potenziellen Auswirkungen auf Ihre Pläne für das Grundstück besser einzuschätzen und geeignete Vorkehrungen zu treffen. Es ist ratsam, einen Rechtsanwalt zu konsultieren, um Ihre Rechte und Optionen zu verstehen und fundierte Entscheidungen zu treffen.