Kommunales oder Gemeindliches Vorkaufsrecht

Was ist Kommunales oder Gemeindliches Vorkaufsrecht?

Im Baugesetzbuch ist das allgemeine Vorkaufsrecht einer Kommune verankert (siehe hierzu § 24 BauGB). Dabei handelt es sich um das Recht einer Gemeinde oder Kommune, ein bestimmtes Grundstück oder eine Immobilie zu den gleichen Bedingungen zu kaufen, zu denen es an einen anderen potenziellen Käufer verkauft werden soll.

Bisher war dies nur möglich, sofern ein öffentliches Interesse am Grundstück besteht. Durch das Baulandmobilisierungsgesetz wurde dies jedoch für angespannte Wohnungsmärkte geändert, sodass das öffentliche Interesse keine unbedingte Voraussetzung mehr ist.

Das Vorkaufsrecht kann beispielsweise genutzt werden, um den Bau von bezahlbarem Wohnraum zu fördern, öffentliche Infrastrukturprojekte zu unterstützen oder die Erhaltung von historisch bedeutsamen Gebäuden oder Naturflächen zu gewährleisten. Wenn die Gemeinde von ihrem Vorkaufsrecht Gebrauch macht, tritt sie anstelle des potenziellen Käufers in den Kaufvertrag ein und erwirbt die Immobilie zu den vereinbarten Bedingungen.