Grunderwerbsteuer

Die Grunderwerbsteuer ist eine Ländersteuer, die bei jedem Grundstückskauf oder -teilkauf fällig wird und abhängig vom Bundesland zwischen 3,5% und 6,5% des Kaufpreises beträgt. Die Steuer ist vollständig durch den Käufer zu entrichten.

Eine Übersicht über die Höhe der Grunderwerbssteuer in den jeweiligen Bundesländern erhalten Sie in unserem Ratgeberbeitrag zum Thema Kosten und Steuern beim Grundstücksverkauf.

Die Grunderwerbsteuer könnte durch die neue Ampel-Regierung reformiert werden. Finanzminister Christian Lindner äußerte sich hierzu im Mai 2022. Da die Grunderwerbsteuer die Nebenkosten bei einem Kauf eines Grundstücks oder Eigenheims drastisch erhöhen, möchte man einen ermäßigten Steuersatz prüfen, um zum Beispiel „Familien den Zugang zu Wohneigentum“ zu erleichtern. Im Juni folge ein entsprechendes Papier an die Länder, dass eine Öffnungsklausel ankündigt, die es den Ländern ermöglicht, den Steuersatz flexibel und situationsbedingt auf bis zu null Prozent herunterzufahren.