Die Grundsteuer B ist eine Steuer, die für baulich genutzten Boden erhoben wird. Sie ist eine von drei Arten der Grundsteuer in Deutschland, die andere ist die Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke und die Grundsteuer C für unbebaute Grundstücke.
Der Betrag der Grundsteuer B hängt bis zum 1. Januar 2025 von drei Faktoren ab: dem Einheitswert des Grundstücks, der Grundsteuermesszahl und dem Hebesatz der Gemeinde. Der Einheitswert ist ein Wert, den das Finanzamt für jedes Grundstück festlegt. Die Grundsteuermesszahl ist ein Prozentsatz, der auf den Einheitswert angewendet wird. Der Hebesatz ist ein Prozentsatz, den jede Gemeinde individuell festlegt und der auf den errechneten Grundsteuermessbetrag angewendet wird. Allerdings wird die Grundsteuer von den einzelnen Bundesländern aufgrund eines Verfassungsgerichtsurteils reformiert. Mehr dazu erfahren Sie hier.
Es ist wichtig zu beachten, dass die Grundsteuer B jährlich zu entrichten ist und unabhängig davon erhoben wird, ob das Grundstück genutzt wird oder nicht. Sie zählt zu den sogenannten Objektsteuern, da sie sich auf ein konkretes Objekt, in diesem Fall ein Grundstück, bezieht.
Die Grundsteuer B dient hauptsächlich dem Zweck, die Kommunen finanziell zu unterstützen. Sie wird auf bebaute oder bebaubare Grundstücke erhoben und stellt eine wichtige Einnahmequelle für die Gemeinden dar. Der Ertrag der Grundsteuer B hilft dabei, öffentliche Aufgaben wie die Unterhaltung von Straßen, Schulen und sozialen Einrichtungen zu finanzieren.
Stellen Sie sich vor, Sie sind Eigentümer eines Mehrfamilienhauses in einer mittelgroßen Stadt. Sie haben das Grundstück und die darauf errichteten Immobilien erworben und vermieten die Wohnungen an verschiedene Mieter.
Jetzt muss die Grundsteuer B berücksichtigt werden. Diese Steuer wird auf bebaute oder bebaubare Grundstücke erhoben, also auf Ihr Mehrfamilienhaus. Als Vermieter können Sie diese Kosten auf die Mieter umlegen, indem Sie sie als Nebenkosten in der Betriebskostenabrechnung aufführen. Es ist wichtig, sich dieser Kosten bewusst zu sein, wenn Sie über die Vermietung von Immobilien nachdenken oder bereits Immobilieneigentümer sind.
Beachten Sie, dass die Grundsteuer und deren Berechnung von den einzelnen Bundesländern aufgrund eines Verfassungsgerichtsurteils aktuell reformiert. Mehr dazu erfahren Sie hier.
1. Als Grundstückskäufer sollten Sie sich bewusst sein, dass die Grundsteuer B auf bebauten oder bebaubaren Grundstücken erhoben wird. Informieren Sie sich vor dem Kauf über den Hebesatz Ihrer Gemeinde, da dieser die Höhe der Steuer beeinflusst. Berücksichtigen Sie diese wiederkehrenden Kosten in Ihrer Finanzplanung.
2. Wenn Sie als Grundstücksverkäufer auftreten, seien Sie transparent hinsichtlich der Grundsteuer B. Ein potenzieller Käufer wird diese Information benötigen, um eine informierte Entscheidung zu treffen.
3. Beide Seiten sollten bedenken, dass die Grundsteuer B eine jährliche Steuer ist und regelmäßig gezahlt werden muss. Es ist wichtig, diese Kosten in die jährlichen Ausgaben einzuplanen. Sie ist nicht zu verwechseln mit der Grunderwerbsteuer, die nur einmalig beim Kauf eines Grundstücks anfällt.