Grundsteuer C

Aufgrund des massiven Wohnraummangels in Deutschland wird neben dem Neubau vor allem auch die Mobilisierung von frei liegenden Flächen gefordert. Aus diesem Grund wurde im Zuge der Grundsteuerreform die Voraussetzung geschaffen, dass Gemeinden ab dem 1. Januar 2025 die sogenannte Grundsteuer C einführen können. Mit dieser Steuer können Kommunen für Grundstücke, die frei oder brach liegen, sich aber zu einer sofortigen Bebauung eignen (zum Beispiel Baulücken), einen höheren Hebesatz bestimmen und die Flächen stärker besteuern.

Weitere Details zu dieser Steuer, der Höhe sowie den Voraussetzungen der Einführung der Grundsteuer C finden Sie hier.