Die Grundsteuer A ist eine Form der Grundsteuer, die in Deutschland auf agrarischen Grundbesitz erhoben wird. Sie bezieht sich also speziell auf land- und forstwirtschaftliche Grundstücke. Betroffen sind also Äcker, Waldflächen oder Kleingärten.
Im Gegensatz zur Grundsteuer B, die von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich gehandhabt werden kann, ist die Grundsteuer A grundsätzlich bundeseinheitlich im Bewertungsgesetz (BewG) geregelt. Lediglich Baden-Württemberg verweist in seinem Grundsteuergesetz nicht direkt auf das Bundesbewertungsgesetz, sondern legt relevante Punkte im eigenen Landesgrundsteuergesetz fest, während Hamburg und Niedersachsen nur geringfügig vom BewG abweichen.
Die neue Grundsteuer A, die zum 1. Januar 2025 in Kraft tritt, beurteilt den erwarteten Ertrag aus land- und forstwirtschaftlichen Flächen. Dabei wird von der Annahme ausgegangen, dass die Flächen bei einer ordnungsgemäßen, durchschnittlichen Bewirtschaftung Ertrag abwerfen. Der Ertrag hängt von sieben verschiedenen Flächennutzungsarten ab, wie landwirtschaftliche Nutzung, forstwirtschaftliche Nutzung oder Hofstellen. Auf dieser Grundlage wird die Grundsteuer berechnet.
Es ist wichtig zu verstehen, dass die Grundsteuer A jährlich zu entrichten ist und ein wesentlicher Bestandteil der Betriebskosten land- und forstwirtschaftlicher Betriebe ist.
Die Grundsteuer A dient der Besteuerung von land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen. Sie stellt eine regelmäßige Einnahmequelle für Gemeinden und Städte dar und ist somit ein wichtiger Bestandteil der öffentlichen Finanzierung. Zudem spielt sie eine Rolle bei der Kalkulation der Betriebskosten, die auf Pächter und Mieter landwirtschaftlicher Flächen umgelegt werden können.
Nehmen wir an, Sie sind ein Eigentümer eines landwirtschaftlichen Grundstücks auf dem Land, auf dem Sie beispielsweise Obstbäume anbauen und ernten. Das Finanzamt würde dies als land- und forstwirtschaftliche Nutzung einordnen und somit fällt Ihr Grundstück unter die sogenannte Grundsteuer A.
1. Prüfen Sie die Höhe der Grundsteuer A: Als Käufer sollten Sie sich im Vorfeld informieren, wie hoch die Grundsteuer A für das betreffende Grundstück ist. Dieser Betrag kann je nach Kommune stark variieren und sollte in Ihrer Finanzplanung berücksichtigt werden.
2. Planen Sie die Grundsteuer A ein: Als Verkäufer sollten Sie potenziellen Käufern Transparenz bieten und die Höhe der Grundsteuer A für das betreffende Grundstück offenlegen. Dies kann Verhandlungen erleichtern und das Vertrauen der Käufer stärken.
3. Bedachten Sie mögliche Änderungen: Die Grundsteuer A wurde im Zuge der Grundsteuerreform angepasst. Stellen Sie sicher, dass Sie sich mit den aktuellen Steuergesetzen und -regelungen auseinandersetzen.