Grundsteuer A

Was ist Grundsteuer A?

Die Grundsteuer A ist eine Form der Grundsteuer, die in Deutschland auf agrarischen Grundbesitz erhoben wird. Sie bezieht sich also speziell auf land- und forstwirtschaftliche Grundstücke. Betroffen sind also Äcker, Waldflächen oder Kleingärten.

Im Gegensatz zur Grundsteuer B, die von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich gehandhabt werden kann, ist die Grundsteuer A grundsätzlich bundeseinheitlich im Bewertungsgesetz (BewG) geregelt. Lediglich Baden-Württemberg verweist in seinem Grundsteuergesetz nicht direkt auf das Bundesbewertungsgesetz, sondern legt relevante Punkte im eigenen Landesgrundsteuergesetz fest, während Hamburg und Niedersachsen nur geringfügig vom BewG abweichen.

Die neue Grundsteuer A, die zum 1. Januar 2025 in Kraft tritt, beurteilt den erwarteten Ertrag aus land- und forstwirtschaftlichen Flächen. Dabei wird von der Annahme ausgegangen, dass die Flächen bei einer ordnungsgemäßen, durchschnittlichen Bewirtschaftung Ertrag abwerfen. Der Ertrag hängt von sieben verschiedenen Flächennutzungsarten ab, wie landwirtschaftliche Nutzung, forstwirtschaftliche Nutzung oder Hofstellen. Auf dieser Grundlage wird die Grundsteuer berechnet.

Es ist wichtig zu verstehen, dass die Grundsteuer A jährlich zu entrichten ist und ein wesentlicher Bestandteil der Betriebskosten land- und forstwirtschaftlicher Betriebe ist.