Der große Jahresrückblick 2022 – Die Bodenpolitik der Ampel

31. Dezember 2022
Aktualisiert am 22. Dezember 2023

Zwischenbilanz der Ampel zur Bodenpolitik

Zum Jahresende fragen wir uns, wie die Zwischenbilanz des „politischen Zweckbündnisses“, wie es die FAZ vor Kurzem nannte, nach etwas mehr als 12 Monaten aus der Perspektive des Grundstücksmarktes aussieht.

Fakt ist, dass sich jede Bundesregierung am Grundproblem der Wohnungsnot versucht. Eine spürbare Veränderung für Wohnungssuchende hat sich dennoch bisher nicht gezeigt. Ganz im Gegenteil: Betroffene haben den Eindruck, dass es Jahr für Jahr schwieriger wird eine bezahlbare Wohnung oder gar ein bezahlbares Grundstück mit Platz für die ganze Familie zu finden. Viele Politiker betonen deshalb, dass das Thema Wohnen  die  soziale Frage unserer Zeit ist.

Im Koalitionsvertrag der Ampel wurde deshalb festgeschrieben, dass die neue Regierung einen „Aufbruch in der Bau-, Wohnungs- und Stadtentwicklungspolitik“ starten will. Dabei soll „das Bauen und Wohnen der Zukunft bezahlbar, klimaneutral, nachhaltig, barrierearm, innovativ und mit lebendigen öffentlichen Räumen“ gestaltet werden.

Um diesen Aufbruch anzustoßen und zu leiten wurde im ersten Schritt nach 23 Jahren das Bauministerium auf Bundesebene wieder eingeführt. Das Ressort wird von Klara Geywitz (SPD) geleitet.

Wie also will die Ampel-Regierung das Megaproblem Wohnen konkret anpacken? Welche Ziele hat sie sich dabei in Bezug auf den Bodenmarkt gesteckt? Welche Maßnahmen wurden vom Bauministerium diesbezüglich bereits konkret ergriffen? Und was können Grundstückseigentümer in dieser Legislaturperiode von Klara Geywitz noch erwarten?

Die Bauministerin sagt deshalb bereits in einem Interview im April, dass vorhandene Flächen effizienter genutzt werden müssen, um den Flächenverbrauch zu senken und den Umweltschutz voranzutreiben“.

Dieses Ziel soll laut Koalitionsvertrag erreicht werden, indem Anreize gesetzt, Fehlanreize vermieden und wirksame Initiativen geschaffen werden. Konkret untermauert wird dies allerdings nicht weiter. Es heißt lediglich, dass ein Bodenmonitoringzentrum eingerichtet werden soll.

Bei einem Bodenmonitoring wird der Zustand der Böden langfristig dokumentiert, um Veränderungen der Funktionsfähigkeit frühzeitig zu erkennen. Jede Baumaßnahme betrifft unmittelbar den Boden. Je nach Intensität der baulichen Veränderungen verliert der Boden laut Umweltbundesamt dabei teilweise oder sogar ganz seine wertvollen Funktionen

Diesbezüglich gibt allerdings der Maßnahmenkatalog des „Bündnis bezahlbarer Wohnraum“ Aufschluss darüber, wie das Ziel der Flächenreduzierung erreicht werden und in den Einklang des Neubauziels gebracht werden soll. Hierfür sollen nämlich bereits vorhandenen und versiegelten Flächen stärker genutzt werden. Um die Wohnungsneubauziele zu erreichen, und dabei Klima- und Ressourcenschutz zu betreiben, ist konkret die „vorrangige Nutzung von Potentialen in der Innenentwicklung, der Nachverdichtung, Aufstockung, Sanierung, Umnutzung und der Reaktivierung von Leerständen“ ein zentrales Vorhaben.

Geywitz betonte: „Um Versiegelung und Flächenfraß zu vermeiden, ist die Innenentwicklung und das kluge Nutzen von Brachflächen und Baulücken wichtig. Land zum Bauen ist da. Jetzt kommt es auf den gemeinsamen Willen an […]“.

Mehr Details zu diesem Konzept finden Sie in unserem Ratgeberbeitrag zum Thema Erbbaurecht

Das Deutsche Institut für Urbanistik unterstreicht die Notwendigkeit einer Neuausrichtung der Bodenpolitik, „denn Grund und Boden sind knapp und teuer. […] Kommunale Bodenpolitik neu zu justieren, ist derzeit eine große Herausforderung der Stadtentwicklung. Angesichts der drängenden Fragen der Baulandentwicklung, der Aktivierung von Brachflächen und Baulücken, der rekordträchtigen Entwicklungen bei Immobilienpreisen und Mieten mit den zunehmend spürbaren Folgen für die Sozialstruktur in den Städten und die Stadtentwicklung ganz allgemein ist der Handlungsbedarf kaum mehr zu übersehen.“

Außerdem relevant für Grundstückseigentümer

Daneben wurden im Koalitionsvertrag noch drei weitere Punkte aufgeführt, die vor allem auch Eigentümer von Grundstücken betreffen:

Eine Übersicht über die Höhe der Grunderwerbsteuer in den verschiedenen Bundesländern erhalten Sie hier

Disclaimer

Es handelt sich bei allen Informationen und Empfehlungen in unserem Ratgeber maßgeblich um gewonnene Praxiserfahrungen. Diese wollen wir mit Ihnen teilen, um Ihnen hilfreiche Tipps zu geben und häufig gestellte Fragen bestmöglich zu beantworten. Für die Auskünfte können wir jedoch keine Gewähr auf Vollständig- und Richtigkeit übernehmen.