Ein Erbbaurecht ist ein besonderes dingliches Recht, das einem Dritten das Recht einräumt, auf oder unter der Oberfläche eines Grundstücks ein Bauwerk zu errichten und zu unterhalten. Dieses Recht ist unabhängig vom Eigentum am Grundstück und kann im Grundbuch eingetragen werden.
Das Erbbaurecht ist in Deutschland im Erbbaurechtsgesetz (ErbbauRG) geregelt und hat eine maximale Laufzeit von 99 Jahren. Es ermöglicht es Ihnen, ein Gebäude zu bauen und zu nutzen, ohne das Grundstück selbst besitzen zu müssen. Für dieses Recht zahlen Sie in der Regel einen jährlichen Erbbauzins an den Grundstückseigentümer.
Das Erbbaurecht kann als eigene Immobilie verkauft, vererbt oder beliehen werden. Es endet jedoch mit Ablauf der vereinbarten Laufzeit, es sei denn, es wird eine Verlängerung vereinbart. Nach Ablauf des Erbbaurechts fällt das Bauwerk in der Regel an den Grundstückseigentümer zurück, es sei denn, es wurde vertraglich anders geregelt.
Das Erbbaurecht bietet somit eine Möglichkeit, ein Objekt zu errichten und zu nutzen, ohne das teure Grundstück kaufen zu müssen. Es ist jedoch wichtig, die Konditionen genau zu prüfen, denn neben dem Erbbauzins können weitere Kosten anfallen, z. B. für Instandhaltung oder Rückbau.
Ein Erbbaurecht dient dem Zweck, das Recht zu erwerben, auf einem fremden Grundstück ein Bauwerk zu errichten und zu nutzen. Es ermöglicht somit, ein Gebäude zu besitzen, ohne Eigentümer des Grundstücks zu sein. Dies kann besonders in Gebieten mit hohen Grundstückspreisen vorteilhaft sein. Ein weiterer Vorteil ist, dass das Erbbaurecht im Grundbuch eingetragen wird und daher auch veräußert oder vererbt werden kann. Zudem kann der Erbbauberechtigte das Grundstück so nutzen, als wäre er der Eigentümer, er muss jedoch einen Erbbauzins an den Grundstückseigentümer entrichten. Das Erbbaurecht ist zeitlich begrenzt, meist auf 99 Jahre. Nach Ablauf dieser Frist fällt das Gebäude in der Regel an den Grundstückseigentümer zurück.
Stellen Sie sich vor, Sie sind Eigentümer eines größeren unbebauten Grundstücks und möchten dieses nicht verkaufen, aber dennoch Einnahmen damit erzielen. Der Interessent, Herr Müller, hat den Wunsch, auf diesem Grundstück ein Haus zu bauen, kann aber das Grundstück nicht kaufen. Hier kommt das Erbbaurecht ins Spiel.
Sie als Grundstückseigentümer könnten Herrn Müller ein Erbbaurecht einräumen. Damit erhält Herr Müller das Recht, auf Ihrem Grundstück ein Haus zu bauen und zu nutzen, ohne das Grundstück selbst zu besitzen. Im Gegenzug zahlt Herr Müller an Sie einen jährlichen Erbbauzins.
Angenommen, das Erbbaurecht wird für 99 Jahre vereinbart und der Erbbauzins beträgt 4% des Grundstückswerts. Wenn Ihr Grundstück einen Wert von 200.000 Euro hat, würde Herr Müller jährlich 8.000 Euro an Sie zahlen.
Während der Laufzeit des Erbbaurechts hat Herr Müller das Recht, das auf dem Grundstück errichtete Gebäude zu verkaufen oder zu vermieten. Aber Achtung: Nach Ablauf des Erbbaurechts fällt das Gebäude in der Regel an den Grundstückseigentümer zurück, also an Sie. Hierfür müssen Sie Herrn Müller eine Entschädigung zahlen.
Daher ist es wichtig, dass Sie als Grundstückseigentümer und Herr Müller als Erbbauberechtigter alle Bedingungen im Erbbaurechtsvertrag genau festlegen, insbesondere die Höhe des Erbbauzinses und die Laufzeit des Erbbaurechts.
Das Erbbaurecht ist eine interessante Option, um als Grundstückseigentümer Einnahmen zu erzielen und gleichzeitig das Eigentum am Grundstück zu behalten. Als Erbbauberechtigter können Sie ein Haus bauen und nutzen, ohne das Grundstück kaufen zu müssen.
1. Gründliche Prüfung des Erbbaurechtsvertrags: Wenn Sie ein Grundstück mit Erbbaurecht erwerben oder verkaufen möchten, ist es unerlässlich, den Erbbaurechtsvertrag gründlich zu überprüfen. Dort finden Sie wichtige Informationen, wie zum Beispiel die Laufzeit des Erbbaurechts, den jährlichen Erbbauzins und die Regelungen zur Wertanpassung.
2. Beachten Sie die Restlaufzeit: Als potenzieller Käufer sollten Sie darauf achten, dass die Restlaufzeit des Erbbaurechts noch ausreichend ist. Ist die Restlaufzeit zu kurz, können hohe Kosten für die Verlängerung des Erbbaurechts oder der Rückbau des Gebäudes auf Sie zukommen.
3. Kalkulieren Sie die Kosten: Der jährliche Erbbauzins ist eine zusätzliche finanzielle Belastung, die Sie bei der Kalkulation Ihrer Kosten berücksichtigen sollten. Vergleichen Sie die Kosten eines Grundstücks mit Erbbaurecht mit denen eines Grundstücks im Volleigentum, um die Wirtschaftlichkeit zu prüfen.
Mehr zum Thema erfahren Sie in unserem Ratgeberartikel zum Thema Erbbaurecht.