Erbbaurecht

Was ist ein Erbbaurecht?

Ein Erbbaurecht ist ein besonderes dingliches Recht, das einem Dritten das Recht einräumt, auf oder unter der Oberfläche eines Grundstücks ein Bauwerk zu errichten und zu unterhalten. Dieses Recht ist unabhängig vom Eigentum am Grundstück und kann im Grundbuch eingetragen werden.

Das Erbbaurecht ist in Deutschland im Erbbaurechtsgesetz (ErbbauRG) geregelt und hat eine maximale Laufzeit von 99 Jahren. Es ermöglicht es Ihnen, ein Gebäude zu bauen und zu nutzen, ohne das Grundstück selbst besitzen zu müssen. Für dieses Recht zahlen Sie in der Regel einen jährlichen Erbbauzins an den Grundstückseigentümer.

Das Erbbaurecht kann als eigene Immobilie verkauft, vererbt oder beliehen werden. Es endet jedoch mit Ablauf der vereinbarten Laufzeit, es sei denn, es wird eine Verlängerung vereinbart. Nach Ablauf des Erbbaurechts fällt das Bauwerk in der Regel an den Grundstückseigentümer zurück, es sei denn, es wurde vertraglich anders geregelt.

Das Erbbaurecht bietet somit eine Möglichkeit, ein Objekt zu errichten und zu nutzen, ohne das teure Grundstück kaufen zu müssen. Es ist jedoch wichtig, die Konditionen genau zu prüfen, denn neben dem Erbbauzins können weitere Kosten anfallen, z. B. für Instandhaltung oder Rückbau.