Ein Share Deal ist eine Form des Immobilienerwerbs, bei der nicht das Grundstück oder die Immobilie selbst (sog. Asset Deal), sondern Anteile der Gesellschaft, die Eigentümer des Grundstücks oder der Immobilie ist, gekauft werden. Die Gesellschaft bleibt Eigentümer der Immobilie und der Käufer wird indirekt über seine Beteiligung an der Gesellschaft zum Immobilieneigentümer.
Der Share Deal wird häufig bei größeren Immobilientransaktionen verwendet, da er erhebliche steuerliche Vorteile bieten kann.
Bei einem Share Deal ist es wichtig, sich bewusst zu sein, dass neben der Immobilie auch alle Verpflichtungen und Risiken der Gesellschaft übernommen werden. Daher ist eine sorgfältige Due Diligence des Unternehmens unerlässlich. Auch rechtliche und steuerliche Beratung ist in der Regel notwendig, da Share Deals recht komplex sein können.
Ein Share Deal dient vor allem dem Zweck, die Grunderwerbsteuer zu umgehen. Bei einem Share Deal wird nicht das Grundstück oder die Immobilie selbst gekauft, sondern die Anteile an der Gesellschaft, die das Grundstück oder die Immobilie besitzt. Da die Grunderwerbsteuer nur beim direkten Erwerb von Grundstücken oder Immobilien anfällt, kann sie durch die Verwendung eines Share Deals vermieden werden. Dies kann insbesondere bei größeren Immobilientransaktionen zu erheblichen Einsparungen führen. Allerdings ist zu beachten, dass ein Share Deal komplexer ist als ein direkter Immobilienkauf und daher eine sorgfältige Planung und Beratung erfordert.
Stellen Sie sich vor, Sie besitzen eine Immobilie in Form einer GmbH, die ein gewerbliches Grundstück beinhaltet. Nun möchte ein Investor die Immobilie erwerben. Anstatt jedoch das Grundstück direkt zu kaufen (Asset Deal), entscheidet er sich für einen Share Deal.
In diesem Fall kauft der Investor nicht das Grundstück selbst, sondern die Anteile an der GmbH, welche das Grundstück besitzt. Angenommen, die GmbH besitzt 100 Anteile und Sie als Eigentümer halten alle diese Anteile. Der Investor möchte nun 95% der Anteile erwerben. Er kauft also 95 Anteile von Ihnen.
Der Vorteil für den Investor: Er muss keine Grunderwerbsteuer zahlen, da er kein Grundstück, sondern Anteile an einer Gesellschaft erworben hat. Der Vorteil für Sie: Sie haben einen Großteil Ihrer Anteile verkauft und damit Liquidität generiert, halten aber immer noch 5% der Anteile und sind somit weiterhin an der GmbH beteiligt.
Dies ist ein vereinfachtes Beispiel für einen Share Deal. In der Praxis sind die Prozesse oft komplexer und beinhalten weitere Aspekte wie beispielsweise Due-Diligence-Prüfungen, Vertragsverhandlungen oder Finanzierungsfragen.
1. Sorgfältige Due Diligence durchführen: Bevor Sie sich auf einen Share Deal einlassen, ist es wichtig, eine gründliche Due Diligence durchzuführen. Untersuchen Sie sorgfältig die Finanz- und Rechtsunterlagen des Zielunternehmens, um mögliche Risiken und Verpflichtungen zu identifizieren. Eine umfassende Due Diligence hilft Ihnen, fundierte Entscheidungen zu treffen und potenzielle Fallstricke zu vermeiden.
2. Rechtliche Beratung in Anspruch nehmen: Ein Share Deal ist ein komplexer rechtlicher Prozess, der spezifisches Fachwissen erfordert. Holen Sie sich daher frühzeitig professionelle rechtliche Beratung ein, um sicherzustellen, dass alle rechtlichen Aspekte des Deals angemessen berücksichtigt werden. Ein erfahrener Anwalt kann Ihnen helfen, den Transaktionsprozess zu strukturieren, Verträge zu verhandeln und rechtliche Risiken zu minimieren.
3. Politische Entwicklungen und mögliche Gesetzesänderungen im Auge behalten: Insbesondere sollten Sie auf Ankündigungen oder Beschlüsse achten, die sich auf Share Deals und deren steuerliche Behandlung auswirken könnten. Share Deals werden als Steuerschlupfloch betrachtet und daher sind politische Maßnahmen geplant, um sie weiter zu begrenzen oder abzuschaffen.