Share Deal

Grundstückskäufe werden entweder in Form eines Assest Deals oder eines Share Deals abgewickelt. Bei einem Share Deal erwirbt der Käufer nicht das Grundstück direkt (das Asset, aus dem Englischen für Anlagegegenstand), sondern Geschäftsanteile an einem Unternehmen (Shares, aus dem Englischen für Anteile), welches das Grundstück hält.

  • Konsequenzen eines Share Deals bei baulichen Grundstücken

Bei Grundstückskäufen hat dies vor allem zwei Konsequenzen. Erstens spart sich der Käufer mit einem Share Deal die Grunderwerbsteuer, da kein Grundstückskauf oder -teilkauf, sondern ein Unternehmenskauf erfolgt. Auf Bundesebene gehen dem Fiskus dadurch schätzungsweise mehr als eine Milliarde Euro pro Jahr verloren. Laut Koalitionsvertrag der Ampel-Regierung sollen diese Steuerschlupflöcher nun abgeschafft werden.

Zweitens können Gemeinden  von ihrem kommunalen Vorkaufsrecht keinen Gebrauch machen, da sich auch dieses auf den faktischen Verkauf eines Grundstücks bezieht. Somit können Kommunen keinen Einfluss auf das Grundstück und dessen Entwicklung nehmen.

  • Konsequenzen eines Share Deals bei landwirtschaftlichen Grundstücken

Auch bei landwirtschaftlichen Grundstücken ergeben sich zwei Konsequenzen bei einem Share Deal. Einerseits wird mit einem Kauf eines landwirtschaftlichen Betriebes samt Ackerflächen das Grundstücksverkehrsgesetz ausgehebelt. Dieser indirekte Weg von Landkauf ist somit nicht anzeigepflichtig und muss nicht von der Landwirtschaftsbehörde genehmigt werden.

Andererseits kann, wie auch im Fall von baulichen Grundstücken, die Grunderwerbsteuer über einen Share Deal gespart werden.