Über das Inhaltsverzeichnis oben können Sie zu den einzelnen Punkten springen, die Sie interessieren. Darüber hinaus finden Sie Im Abschnitt „Häufige Fragen zu Altlasten“ eine kompakte Zusammenfassung wichtiger Informationen
Unter Altlasten versteht man Grundstücke, an denen früher bestimmte Tätigkeiten stattgefunden haben, die zu einer nachhaltigen Umweltbelastung geführt haben. Diese Belastung kann durch schädliche Substanzen wie Chemikalien, Abfälle oder andere umweltgefährdende Stoffe verursacht worden sein. Es gibt zwei Hauptkategorien von Altlasten:
Ein typisches Beispiel ist etwa ein Grundstück, auf dem in der Vergangenheit eine KFZ-Werkstätte oder eine Tankstelle betrieben wurde. Dort könnten beispielsweise undichte Tanks dazu geführt haben, dass Treibstoffe wie Benzin oder Diesel in den Boden gelangt sind und den Boden verunreinigt haben. Ein solches Grundstück, auf dem mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen wurde und sich Rückstände davon befinden, gilt als Altlaststandort.
Altlasten sind potenziell gefährlich, da sie schädliche Substanzen oder Verunreinigungen enthalten können, die negative Auswirkungen auf die Umwelt und die menschliche Gesundheit haben können.
Zum Beispiel können Altlasten den Boden und das Grundwasser kontaminieren, indem schädliche Chemikalien, Öle oder andere Substanzen sich im Boden ausbreiten und in das Grundwasser gelangen. Dies führt zu einer Umweltverschmutzung, die sich darüber hinaus auch wieder auf die menschliche Gesundheit auswirken kann. Denn die Freisetzung von toxischen Substanzen ernsthafte Gefahren für Menschen darstellen kann. Der Kontakt mit kontaminiertem Wasser oder Boden kann zum Beispiel zu Vergiftungen führen. Daher ist es einerseits wichtig, über Altlasten Bescheid zu wissen, aufgrund ihrer potenziellen Umweltauswirkungen und Gesundheitsrisiken.
Andererseits ist es ebenfalls erforderlich, sich wegen ihrer finanziellen Konsequenzen über Altlasten im Klaren zu sein. Denn wenn auf einem Grundstück Altlasten vorhanden sind, müssen gesetzlich vorgeschriebene Sanierungsmaßnahmen ergriffen werden. Dies kann mit erheblichen Kosten und gegebenenfalls auch rechtlichen Verpflichtungen verbunden sein.
Daher ist es von entscheidender Bedeutung, Altlasten zu identifizieren, bevor Sie ein Grundstück erwerben oder veräußern.
Es ist allerdings wichtig zu betonen, dass nicht alle Altlasten gleichermaßen gefährlich sind. Eine Altlast liegt laut Bodenschutzgesetz nur dann vor, wenn tatsächlich „schädliche Bodenveränderungen oder sonstige Gefahren für den einzelnen oder die Allgemeinheit hervorgerufen werden“ (§ 2 Abs. 5 Bodenschutzgesetz).
Die Gefahr einer Altlast hängt dabei von vielen Faktoren ab, einschließlich der Art der Verschmutzung, ihrer Menge und ihrer Lage. Einige Altlasten stellen eine ernsthafte Bedrohung dar, während andere nur geringe Risiken mit sich bringen. Der entscheidende Punkt ist aber, dass dieses Risiko beurteilt werden muss.
Es ist übrigens wichtig zu beachten, dass primär der Verursacher für die Sanierung von Altlasten verantwortlich ist. Neben dem Verursacher haften jedoch auch andere Personen, darunter auch der aktuelle Eigentümer. Das bedeutet, sobald ein Erwerber nach einem Grundstückskauf als Eigentümer im Grundbuch eingetragen wird, kann er zur Sanierung des Grundstücks verpflichtet sein. Daneben können frühere Eigentümer, Erben, Mieter oder auch Pächter haftbar gemacht werden.
Um festzustellen, ob ein Grundstück Altlasten hat, bzw. um sicherzugehen und nachzuweisen, dass es keine Altlasten hat, gibt es verschiedene Wege.
Der erste Schritt sollte immer darin bestehen, eine grundlegende Recherche über die Historie des Grundstücks durchzuführen. Alte Baupläne und genehmigte Nutzungen können überprüft, und/oder auch vorherige Besitzer befragt werden. Hat in der Vergangenheit zum Beispiel eine industrielle Nutzung stattgefunden, könnte das ein Hinweis auf eine belastete Fläche sein.
Der nächste Schritt sollte darin bestehen, einen Auszug aus dem Altlastenkataster zu beantragen. Dabei handelt es sich um eine Datenbank, in der einerseits alle bekannten Altlasten, also Grundstücke die sicher als belastet gelten, und andererseits altlastverdächtige Flächen erfasst sind. Altlastverdächtige Flächen sind Gundstücke, bei denen bisher lediglich der Verdacht auf schädliche Bodenveränderungen besteht (zum Beispiel weil das Grundstück in der Vergangenheit industriell genutzt wurde).
Um einen Auszug zu erhalten und herauszufinden, ob das Grundstück im Altlastenkataster vermerkt ist, muss ein Antrag bei der zuständigen Behörde gestellt werden. Nach Bearbeitung des Antrags erhalten Sie entweder einen Positiv- oder einen Negativbescheid. Ein Positivbescheid zeigt die Historie des Grundstücks und legt dar, warum es als Altlastfläche oder Verdachtsfläche gelistet ist. Ein Negativbescheid hingegen bestätigt, dass das Grundstück nicht im Kataster aufgeführt ist und mindert damit das Altlastrisiko erheblich.
Die Informationen im Altlastenkataster sind somit von hohem Wert um Risiken frühzeitig zu erkennen und bieten einen ersten Hinweis darauf, ob weitere Untersuchungen erforderlich sind.
Es ist allerdings zu beachten, dass eine Altlastenauskunft lediglich auf bisher erfassten Daten beruht und somit keine vollständige Gewissheit über die Altlastenfreiheit bringen kann.
Einen Auszug aus dem Altlastenkataster müssen Sie bei der zuständigen Behörde beantragen. Liegt Ihr Grundstück
Die Abfrage ist kostenpflichtig und die Höhe der Gebühren wird in der Regel nach Zeitaufwand berechnet und von den Behörden unterschiedlich festgesetzt.
Da bei Auszügen aus dem Altlastenkataster auf den Eigentümer des Grundstückes Rückschluss gezogen werden kann, kann ein Auszug nur von einer Person mit einem berechtigten Interesse beantragt werden. Alternativ können Eigentümer eine Vollmacht ausstellen.
Ein hilfreiches Formular, mit dem Sie die richtige Behörde finden und unkompliziert einen Auszug beantragen können, finden Sie hier in unserem Bereich der kostenfreien Unterlagen.
Ein Auszug aus dem Altlastenkataster gehört unbedingt zu den Unterlagen, die Sie bei einem Grundstücksverkauf oder -kauf beantragen sollten. Denn ein Negativbescheid mindert das Altlastenrisiko erheblich. Welche weiteren Dokumente erforderlich sind, finden Sie hier
Bodengutachten werden von Grundstückskäufern häufig als sogenannte „aufschiebende Bedingung“ in einen Grundstückskaufvertrag inkludiert. Was das genau bedeutet, lesen Sie hier
Bei der Betrachtung eines Grundstücks, sei es für Bauvorhaben, Kauf oder Pacht, ist das Wissen über mögliche Altlasten von entscheidender Bedeutung. Die Auswirkungen von Altlasten können weitreichend sein und sowohl die Umwelt als auch die menschliche Gesundheit beeinträchtigen. Zudem könnten Altlasten erhebliche Kosten durch erforderliche Sanierungsmaßnahmen verursachen.
Es handelt sich also nicht nur um eine Frage der Gesundheit und Sicherheit, sondern auch um ein finanzielles Risiko. Daher ist es dringend erforderlich, sich über die potenzielle Gefahr von Altlasten zu informieren.Hierfür ist es im ersten Schritt wichtig, die Historie des Grundstücks zu recherchieren, beispielsweise ob es in der Vergangenheit industriell oder gewerblich genutzt wurde, und einen Auszug aus dem Altlastenkataster anzufordern. Darüber hinaus kann, um sicherzugehen, eine Bodenuntersuchung durchgeführt werden.
Als Altlast wird ein Grundstück bezeichnet, auf dem in der Vergangenheit Tätigkeiten stattgefunden haben, die zu einer nachhaltigen Umweltbelastung geführt haben. Diese Belastung kann durch schädliche Substanzen wie Chemikalien, Abfälle oder andere umweltgefährdende Stoffe verursacht worden sein. Altlasten können verschiedene Ursachen haben, darunter zum Beispiel industrielle Aktivitäten oder eine unsachgemäße Abfallentsorgung.
Ein Beispiel: Ein Industriegelände, auf dem über Jahre hinweg eine Tankstelle und eine KFZ-Werkstatt betrieben wurde, könnte als Altlast gelten. Durch beispielsweise ausgelaufenes Öl könnten schädliche Substanzen in den Boden und das Grundwasser gelangen sein, was die Umwelt und die Gesundheit von Menschen gefährden könnte.
Wir empfehlen mit einer grundlegenden Recherche beginnen, zum Beispiel durch Prüfung der Historie des Grundstücks und der vorherigen Nutzung. Außerdem sollte unbedingt ein Auszug aus dem Altlastenkataster angefordert werden. Die zuverlässigste Methode ist jedoch eine bodenkundliche Untersuchung durchführen zu lassen, bei der Bodenproben genommen und analysiert werden.
Eine Altlastenauskunft ist ein wesentlicher Bestandteil bei der Überprüfung eines Grundstücks auf Altlasten. Dabei handelt es sich um eine schriftliche Auskunft, die vom zuständigen Amt bereitgestellt wird und Informationen über bekannte oder vermutete Altlasten auf einem bestimmten Grundstück enthält.
In erster Linie trägt der Verursacher die Verantwortung für die Sanierung von Altlasten. Neben dem Verursacher können jedoch auch andere Personen haftbar gemacht werden, darunter der aktuelle Eigentümer. Das bedeutet, sobald ein Käufer nach dem Kauf eines Grundstücks als Eigentümer im Grundbuch eingetragen wird, kann er zur Sanierung des Grundstücks verpflichtet sein. Zusätzlich können auch frühere Eigentümer, Erben, Mieter oder Pächter zur Haftung herangezogen werden.
Laden Sie sich hier unser kostenloses Formular herunter, um die wichtigsten Informationen zum Thema Altlastenkatasterauszug auf einen Blick zu erhalten und schnell und einfach einen Auszug zu beantragen.
Disclaimer
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