In einem Vertrag wird eine (oder auch mehrere) Bedingung formuliert, von der die Wirksamkeit des Vertrags abhängig ist. Wirksam wird der Vertrag also erst ab dem Zeitpunkt, an dem alle im Vertrag genannten Bedingungen erfüllt sind (siehe §158 Abs. 1 BGB). Beispielsweise könnte in einem Grundstückskaufvertrag die Bedingung eines durchgeführten Bodengutachtens genannt werden. Verkäufer und Käufer gehen zum Notar und schließen den Kaufvertrag ab. Nachdem das Bodengutachten durchgeführt und die Altlastenfreiheit nachgewiesen wurde und die Ergebnisse hierzu vorliegen wird der Kaufvertrag wirksam. Nun erfolgen die Eigentumsübertragung und die Kaufpreiszahlung.
Mehr zur aufschiebenden Bedingung können Sie hier in unserem Ratgeber lesen.