In der Immobilienbranche bezieht sich der Begriff „berechtigtes Interesse“ auf das legitime und rechtlich anerkannte Interesse einer Person oder Organisation, bestimmte wichtige Dokumente oder Informationen einzusehen. Diese Dokumente könnten beispielsweise Grundbuchauszüge, Baupläne, Baugenehmigungen, Mietverträge oder andere relevante Unterlagen sein, die für eine Immobilientransaktion oder -bewertung von Bedeutung sind.
Angenommen, Sie planen den Kauf eines Grundstücks, um ein Einfamilienhaus zu bauen. Bevor Sie jedoch den Kaufvertrag unterzeichnen, möchten Sie sicherstellen, dass das Grundstück für den geplanten Bau geeignet ist und keine rechtlichen oder städtebaulichen Hindernisse bestehen. Deshalb möchten Sie das Grundbuch einsehen. Da Sie nicht der Eigentümer des Grundstücks sind, verlangt das Grundbuchamt nach der Darlegung Ihres berechtigten Interesses.
Hierfür könnten Sie den Grundstückseigentümer bitten, Ihnen eine schriftliche Erlaubnis zur Einsichtnahme zu erteilen. Dieser kommt Ihrem Wunsch nach und legt dem Grundbuchamt dar, dass er der Eigentümer ist und Ihnen die Erlaubnis erteilt. Damit haben Sie Ihr berechtigtes Interesse dargelegt und dürfen nun das Grundbuch einsehen.