Das Maß der baulichen Nutzung ist ein wesentlicher Begriff im Baurecht und gibt an, wie intensiv ein Grundstück bebaut werden darf. Es wird durch verschiedene Parameter wie Grundflächenzahl (GFZ), Geschossflächenzahl (GFZ) und Baumassenzahl (BMZ) definiert.
Die Grundflächenzahl (GRZ) gibt an, wie viel Prozent der Grundstücksfläche überbaut werden darf. Beispielsweise bedeutet eine GRZ von 0,4, dass 40% der Grundstücksfläche bebaut werden dürfen.
Die Geschossflächenzahl (GFZ) beschreibt, wie viel Quadratmeter Geschossfläche auf einem Quadratmeter Grundstück zulässig sind. Eine GFZ von 1,5 bedeutet beispielsweise, dass 150 Quadratmeter Geschossfläche auf einem 100 Quadratmeter großen Grundstück gebaut werden dürfen.
Die Baumassenzahl (BMZ) ist ein Maß für das zulässige Volumen eines Gebäudes auf einem Grundstück.
Diese Parameter sind in den Bebauungsplänen der Gemeinden festgelegt und haben einen entscheidenden Einfluss auf die mögliche Bebauung und damit den Wert eines Grundstücks. Daher sollten sie bei der Planung von Immobilienprojekten unbedingt berücksichtigt werden.
Das Maß der baulichen Nutzung dient mehreren Zwecken:
Insgesamt dient das Maß der baulichen Nutzung dazu, eine ausgewogene und nachhaltige städtische Entwicklung zu fördern, die die Bedürfnisse der Bewohner berücksichtigt und gleichzeitig die Umwelt schützt.
Stellen Sie sich vor, Sie besitzen ein Grundstück in der Stadt und möchten darauf ein Mehrfamilienhaus errichten. Zunächst müssen Sie das Maß der baulichen Nutzung prüfen. Dieses Maß gibt an, in welchem Umfang Sie auf Ihrem Grundstück bauen dürfen und wird durch verschiedene Kennzahlen definiert, wie z.B. die Geschossflächenzahl (GFZ) oder die Grundflächenzahl (GRZ).
Nehmen wir an, die Stadt hat für Ihr Grundstück eine GFZ von 0,8 und eine GRZ von 0,4 festgelegt. Ihr Grundstück hat eine Fläche von 1000 Quadratmeter. Damit können Sie berechnen, wie groß die Geschossfläche und die Grundfläche Ihres geplanten Mehrfamilienhauses maximal sein dürfen.
Die GFZ von 0,8 bedeutet, dass die Geschossfläche aller Vollgeschosse insgesamt nicht mehr als das 0,8-fache der Grundstücksfläche betragen darf. In Ihrem Fall dürfen Sie also maximal eine Geschossfläche von 800 Quadratmetern (0,8 * 1000 Quadratmeter) errichten.
Die GRZ von 0,4 legt fest, dass die Grundfläche aller baulichen Anlagen nicht mehr als das 0,4-fache der Grundstücksfläche betragen darf. Bei Ihrem Grundstück dürfen Sie also eine Grundfläche von maximal 400 Quadratmetern (0,4 * 1000 Quadratmeter) bebauen.
Dieses Maß der baulichen Nutzung gibt Ihnen einen ersten Anhaltspunkt, welche Größe Ihr geplantes Mehrfamilienhaus maximal haben darf. Es ist aber nur ein Teil der Bauregeln, die Sie beachten müssen. Andere Faktoren wie die Bauweise, die Höhe des Gebäudes und die Einhaltung von Abstandsflächen spielen ebenfalls eine wichtige Rolle. Auch diese Kennzahlen sind im Bebauungsplan festgelegt.
1. Für Grundstückskäufer: Achten Sie darauf, dass das Maß der baulichen Nutzung im Bebauungsplan festgelegt ist. Dieses Maß gibt an, wie intensiv ein Grundstück bebaut werden darf. Es ist entscheidend für die Planung und Realisierung Ihres Bauprojekts.
2. Für Grundstücksverkäufer: Stellen Sie sicher, dass Sie das Maß der baulichen Nutzung Ihres Grundstücks kennen. Dies kann den Wert Ihres Grundstücks erheblich beeinflussen und ist ein wichtiger Faktor, den potenzielle Käufer in Betracht ziehen werden.
3. Für beide Seiten: Es ist wichtig zu verstehen, dass das Maß der baulichen Nutzung aus verschiedenen Komponenten besteht, einschließlich der Grundflächenzahl (GRZ), der Geschossflächenzahl (GFZ) und der Höhe der baulichen Anlage. Stellen Sie sicher, dass Sie diese Zahlen vollständig verstehen und wie sie sich auf Ihr spezifisches Projekt oder Verkauf auswirken könnten.