Die Geschossflächenzahl, kurz GFZ, ist eine der Festsetzungen eines Bebauungsplans und definiert damit die Größe eines zulässigen Baukörpers. Durch die Angabe der Geschossflächenzahl wird die maximale Fläche aller Vollgeschosse vorgeben. Ein 1.000 m² großes Grundstück und eine vorgeschriebene GFZ von 0,9 lässt damit ein Gebäude mit einer maximalen Gesamtfläche von 900 m² (0,9 x 900) über alle Geschosse zu.