Die Baumassenzahl kann als Festsetzung in einem Bebauungsplan aufgenommen werden. Die BMZ wird vor allem in Bebauungsplänen für Industriegebiete aufgenommen. Es handelt sich dabei um die Angabe, wie viel Kubikmeter Baumasse je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Wäre zum Beispiel in einem Bebauungsplan eine BMZ von 0,9 vorgeschrieben, ergibt sich eine erlaubte Baumasse von 900 m3.