Sofern kein rechtsgültiger Bebauungsplan für ein Grundstück existiert, und das Grundstück innerhalb eines bebauten Ortsteils liegt, richtet sich das Baurecht nach §34 des Baugesetzbuches (BauGB). (Sofern es sich nicht im Außenbereich befindet, sonst §35 BauGB). In der Praxis wird dies oft auch als „Nachbarbebauung“ bezeichnet.