Paragraph 34 BauGB (Bauen im Innenbereich)

Was ist Paragraph 34 BauGB (Bauen im Innenbereich)?

Paragraph 34 des Baugesetzbuchs regelt das Baurecht für Grundstücke innerhalb eines bebauten Ortsteils, für die kein rechtsgültiger Bebauungsplan besteht. Der Paragraph wird häufig auch als „Bauen im Innenbereich“ bezeichnet. In der Praxis wird oft die umgangssprachliche Bezeichnung „Baurecht nach dem 34-iger“ verwendet.

Nach Paragraph 34 BauGB ist ein Bauvorhaben im Innenbereich auch ohne Bebauungsplan zulässig, wenn es sich „nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt“ und die Erschließung gesichert ist. Das bedeutet, dass das Bauvorhaben sich harmonisch in die umgebende Bebauung einfügen und nicht in Größe und Form herausstechen darf. Oft muss der Entwickler einen „Einfügungsnachweis“ erbringen, um zu zeigen, dass das Bauvorhaben diese Anforderungen erfüllt.