Einfügungsnachweis

Mit einem Einfügungsnachweis belegt ein Immobilienentwickler, dass sich die Planung des Bauvorhabens nach den Gebäuden in der näheren Umgebung richtet und sich dieses dort wie erforderlich gut einfügt. Dieser Nachweis ist im Genehmigungsprozess notwendig, wenn kein Bebauungsplan vorliegt und es sich um eine Nachbarbebauung (§34 BauGB) handelt.