Grundstücksverkehrsgesetz

Das Grundstücksverkehrsgesetz (GrdstVG), bzw. das „Gesetz über Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur und zur Sicherung land- und forstwirtschaftlicher Betriebe“ wurde im Jahr 1961 erlassen.

Das Gesetz reguliert die Veräußerungsgeschäfte von landwirtschaftlich genutzten Grundstücken und soll den Fortbestand von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben durch die Begrenzung des Ausverkaufs von Boden schützen. Darüber hinaus soll auf diese Weise die Versorgung der Bevölkerung sichergestellt und Natur und Umwelt geschützt werden.

Laut GrdstVG ist für den Verkauf eines land- oder forstwirtschaftlich genutzten Grundstücks eine Genehmigung der örtlichen Landwirtschaftsbehörde erforderlich.

Die Budesländer räumen jedoch unterschiedliche Freigrenzen ein, sodass eine Veräußerung einer Fläche bis zu einer gewissen Größe keine Genehmigung bedarf. Dabei geht es allerdings maximal um bis zu zwei Hektar.