Ein Grundbuchamt hat die Aufgabe das Grundbuch ordnungsgemäß zu führen und zu ändern sowie berechtigen Personen Einsicht zu gewähren. Abgesehen von Baden-Württemberg sind Grundbuchämter in den zuständigen Amtsgerichten eingerichtet. In Baden-Württemberg werden die Grundbuchämter hingegen durch die zuständigen Gemeinden geführt.