Mit einer Eigentümervollmacht bemächtigt der Grundstückseigentümer einen Dritten zur Einsicht und Beantragung personen- und immobilienbezogener Daten. Eine Eigentümervollmacht wird zum Beispiel für die Einholung eines Grundbuchauszugs zur Vorlage des berechtigten Interesses beim Grundbuchamt benötigt.