Vorvertrag

Im Zuge eines Grundstückskaufs kann zwischen Käufer und Verkäufer ein Vorvertrag geschlossen werden. Mit einem Vorvertrag kann der Verkauf einerseits rechtlich vorbereitet werden. Hierzu werden die grundlegenden Vereinbarungen zunächst im Vorvertrag schriftlich aufgeführt. Der Vorvertrag kann so vom Notar als Vorlage für den tatsächlichen Kaufvertrag verwendet werden. Andererseits können sich die Parteien rechtlich absichern und eine Schadensersatzklausel inkludieren, sollte die andere Partei vom Vertrag zurücktreten. Für die Wirksamkeit des Vertrags muss dieser jedoch wie auch der spätere Kaufvertrag notariell beurkundet werden.