Ein vorhabenbezogener Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan (inklusive Erschließungsplan), der nicht durch eine Gemeinde, sondern durch einen sog. „Vorhabensträger“ erarbeitet, vorgeschlagen und auch gezahlt wird. Dabei handelt es sich normalerweise um einen Investor, der ein bestimmtes Areal in einer Gemeinde kaufen und bebauen möchte. Die Projektidee wird dann in einem Bebauungsplan dargestellt und gemeinsam mit der Gemeinde ausgearbeitet. Sobald der Bebauungsplan in Kraft tritt, erhält der Investor für das Projekt Baurecht und kann mit dem Bau des Vorhabens beginnen.