Als „verbrannt“ werden im Immobilienjargon Objekte betitelt, die bereits über eine lange Zeit am Markt angeboten und nicht verkauft werden. In der Regel liegt dies an ursprünglich zu hoch angesetzten Verkaufspreisen. Obwohl das Immobilienangebot allen potenziellen Interessenten bekannt ist, wird es gemieden.
1. Optimierung des Angebots vor Wiedereinstellung auf dem Markt: Sollte es sich bei Ihrem Objekt um eine verbrannte Immobilie handeln, sollten Sie das Grundstück für eine gewisse Zeit vom Markt nehmen und grundlegend überarbeitet werden. Überlegen Sie sich, wie Sie den Wert des Grundstücks steigern können, bevor Sie es erneut anbieten.
2. Gezielte Ansprache potenzieller Interessenten: Grundstäzlich empfehlen wir stets, Grundstücksangebote nur einer kleinen, vorausgewählten Gruppe potenzieller Interessenten anzubieten, um das Risiko einer verbrannten Immobilie zu minimieren. Einmal als „verbrannt“ eingestuft, ist es schwierig, den Schaden rückgängig zu machen.
Mehr zum Thema „verbrannte Grundstücke“ und konkretere Handlungsempfehlungen im Falle eines betroffenen Grundstücks finden Sie hier in unserem Ratgeber.