Urbanes Gebiet

Was ist ein Urbanes Gebiet?

Urbane Gebiete sind dafür gedacht, sowohl Wohngebäude als auch Gewerbebetriebe sowie soziale, kulturelle und andere Einrichtungen zu beherbergen, solange sie die Wohnnutzung nicht erheblich stören. Dabei ist die Nutzungsmischung nicht zwingend gleichgewichtig.

Erlaubt sind in urbanen Gebieten Wohngebäude, Geschäfts- und Bürogebäude, Einzelhandelsbetriebe, Restaurants, Hotels und andere Gewerbebetriebe sowie Einrichtungen für Verwaltungen, Kirchen, Kultur, Soziales, Gesundheit und Sport. Unter bestimmten Bedingungen können auch Vergnügungsstätten und Tankstellen zugelassen werden. Welche Bauvorhaben grundsätzlich zulässig sind, wird im Paragraphen §6a der Baunutzungsverordnung definiert.

Urbane Gebiete sind im Bebauungsplan mit dem Kürzel „MU“ gekennzeichnet. Für urbane Gebiete oder Teile davon können im Bebauungsplan spezielle Regelungen festgelegt werden, wie zum Beispiel:

  1. Wohnnutzung im Erdgeschoss an der Straßenseite kann nicht oder nur selten zugelassen sein.
  2. Nur Wohnungen sind oberhalb eines bestimmten Geschosses erlaubt.
  3. Ein bestimmter Anteil der Geschossfläche muss für Wohnungen oder gewerbliche Nutzungen verwendet werden, wie im Bebauungsplan festgelegt.