Sondergebiet

Was ist ein Sondergebiet?

Ein Sondergebiet ist ein spezifischer Begriff in der Stadtplanung und der Bauleitplanung, der in Deutschland durch die Baunutzungsverordnung (BauNVO) definiert wird. Einerseits gibt es Sondergebiete, die er Erholung dienen (§10 BauNVO). Andererseits gibt es auch sogenannte „Sonstige Sondergebiete (§11 BauNVO). Sondergebiete werden in Bebauungsplänen mit dem Kürzel „SO“ gekennzeichnet,

Sondergebiete, die der Erholung dienen, umfassen Wochenendhausgebiete, Ferienhausgebiete und Campingplatzgebiete. Die Zweckbestimmung und Nutzung dieser Gebiete werden im Bebauungsplan festgelegt, der auch spezielle Anlagen und Einrichtungen zur Versorgung und sportlichen Aktivitäten vorsehen kann.

In Wochenendhausgebieten sind einzelne Wochenendhäuser erlaubt, während Ferienhausgebiete Ferienhäuser für den Erholungsaufenthalt von wechselnden Personenkreisen vorsehen. Campingplatzgebiete sind für Camping- und Zeltplätze vorgesehen.

Darüber hinaus können auch andere, sonstige Sondergebiete festgesetzt werden, die sich von herkömmlichen Baugebieten unterscheiden. Dazu gehören Gebiete für den Fremdenverkehr, Ladengebiete, Einkaufszentren, Hochschulgebiete, Klinikgebiete, Hafengebiete sowie Gebiete für die Nutzung erneuerbarer Energien.

Besonders im Fokus stehen jedoch die Regelungen für Einkaufszentren und großflächige Handelsbetriebe. Diese sind außer in Kerngebieten nur in festgesetzten Sondergebieten erlaubt, da sie erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt, die Infrastruktur, den Verkehr und das Orts- und Landschaftsbild haben können. Die Festlegung solcher Sondergebiete erfordert daher eine sorgfältige Abwägung der verschiedenen Interessen und Belange.