Sondergebiet

Ein Sondergebiet ist laut §10 BauNVO ein Gebiet, das der Erholung dient. Zulässig sind deshalb Wochenendhaus- und Ferienhausgebiete sowie Camping- und Zeltplätze. (Siehe §10 Baunutzungsverordnung).

Das Sondergebiet wird im Bebauungsplan mit dem Kürzel „SO“ gekennzeichnet.