Ein reines Wohngebiet ist eine Bezeichnung aus dem deutschen Baurecht und bezeichnet ein Gebiet, das primär für Wohnzwecke genutzt wird. Gemäß § 3 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) ist dieses Gebiet ausschließlich für Wohnzwecke gedacht. Dort dürfen Wohngebäude und Einrichtungen zur Kinderbetreuung und Pflege, die den Bedürfnissen der Anwohner entsprechen, errichtet werden.
Unter bestimmten Bedingungen können jedoch Ausnahmen gemacht werden, um Läden, kleine Handwerksbetriebe für den täglichen Bedarf und kleine Beherbergungsbetriebe zuzulassen. Ebenso können auch Einrichtungen für soziale, kirchliche, kulturelle, gesundheitliche und sportliche Zwecke gebaut werden, sofern sie den Bedürfnissen der Anwohner dienen.
Die Wohnbebauung kann sowohl Ein- als auch Mehrfamilienhäuser umfassen. Nicht zulässig sind dagegen beispielsweise Betriebe des Beherbergungsgewerbes, Tankstellen oder Lagergebäude. Die zulässige Bebauung wird durch den Bebauungsplan der jeweiligen Gemeinde festgelegt. Reine Wohngebiete werden im Bebauungsplan mit dem Kürzel „WR“ gekennzeichnet.
Für Grundstückseigentümer, Bauträger und Immobilienentwickler ist es wichtig, die genauen Bestimmungen und Einschränkungen eines reinen Wohngebiets zu kennen, um bei Planung, Kauf, Verkauf oder Entwicklung von Immobilien keine rechtlichen Probleme zu bekommen.
Ein reines Wohngebiet dient dem Zweck, Wohnnutzung zu gewährleisten. Es ist explizit für den Bau und die Nutzung von Wohngebäuden vorgesehen. Hierbei wird der Fokus auf eine ruhige und störungsfreie Wohnatmosphäre gelegt. Gewerbebetriebe sind in der Regel ausgeschlossen oder nur in sehr eingeschränktem Umfang zugelassen, um die Wohnqualität nicht zu beeinträchtigen. Das bedeutet, dass in einem reinen Wohngebiet hauptsächlich Ein- und Zweifamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser oder ähnliche Wohnformen zu finden sind. Lärm, Emissionen und Verkehrsaufkommen sollen möglichst gering gehalten werden.
Angenommen, Sie sind Eigentümer eines Grundstücks in einer Stadt. Nachdem Sie sich mit dem örtlichen Bebauungsplan beschäftigt haben, stellen Sie fest, dass Ihr Grundstück in einem reinen Wohngebiet liegt. Es bedeutet, dass die Nutzung des Geländes spezifischen Beschränkungen unterliegt, die hauptsächlich auf Wohnzwecke ausgerichtet sind.
Stellen Sie sich vor, Sie möchten ein kleines Geschäft eröffnen oder ein Bürogebäude auf Ihrem Grundstück errichten. In einem reinen Wohngebiet wäre dies nicht zulässig. Die Hauptaufgabe dieser Gebiete ist es, den Bewohnern eine ruhige und angenehme Wohnatmosphäre zu bieten, indem die kommerzielle oder industrielle Nutzung eingeschränkt wird.
Zusätzlich werden in reinen Wohngebieten auch die Art der Wohngebäude und deren Höhe festgelegt. Zum Beispiel könnten Mehrfamilienhäuser ausgeschlossen sein oder die Gebäude dürfen nicht höher als zwei Stockwerke sein.
Wenn Sie also planen, Ihr Grundstück in einem reinen Wohngebiet zu verkaufen oder zu entwickeln, sollten Sie sich bewusst sein, dass potenzielle Käufer oder Entwickler diese Beschränkungen bei ihren Plänen berücksichtigen müssen.
1. Kenntnisse des Bebauungsplans: Als potenzieller Käufer oder Verkäufer eines Grundstücks in einem reinen Wohngebiet sollten Sie sich unbedingt mit dem geltenden Bebauungsplan vertraut machen. Dieser legt fest, welche Nutzungsarten in einem bestimmten Gebiet zulässig sind. In reinen Wohngebieten ist in der Regel nur Wohnbebauung erlaubt, Gewerbe oder Industrie sind ausgeschlossen.
2. Wert des Grundstücks: Der Wert eines Grundstücks in einem reinen Wohngebiet kann höher sein als in gemischten oder gewerblichen Gebieten, da die Nachfrage nach Wohnraum in der Regel hoch ist und die Lebensqualität oft als besser eingestuft wird.
3. Achten Sie auf die Umgebung: Ein reines Wohngebiet sollte sich durch eine ruhige und angenehme Atmosphäre auszeichnen. Verkehrslärm, Industrieanlagen oder große Gewerbebetriebe sollten nicht in der Nähe sein. Achten Sie als Käufer auf solche Faktoren, um sicherzustellen, dass das Gebiet Ihren Wohnbedürfnissen entspricht. Als Verkäufer sollten Sie potenzielle Käufer über die Vorzüge des Wohngebiets informieren.
Welche weiteren Baugebietsarten es neben dem reinen Wohngebiet noch gibt, und welche Bauvorhaben dort zulässig sind, erfahren Sie in umserem kostenfreien Merkblatt zum Thema Bebauungsplan.