Kleinsiedlungsgebiet

Ein Kleinsiedlungsgebiet ist laut §2 BauNVO ein Gebiet, das vorwiegend der Unterbringung von Kleinsiedlungen einschließlich Wohngebäuden mit entsprechenden Nutzgärten und landwirtschaftlichen Nebenerwerbsstellen dient. Zulässig sind neben diesen auch Gebäude, die der Versorgung des Gebiets dienen sowie nicht störende Handwerksbetriebe. Unter bestimmten Voraussetzungen können außerdem Wohngebäude mit mehr als zwei Wohnungen, Tankstellen, nicht störende Gewerbebetriebe und Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke genehmigungsfähig sein. (Siehe §2 Baunutzungsverordnung)

Das Kleinsiedlungsgebiet wird im Bebauungsplan mit dem Kürzel „WS“ gekennzeichnet.