Ein Kleinsiedlungsgebiet ist eine spezielle Art von Baugebiet, das nach § 2 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) definiert ist. Es handelt sich hierbei um ein Baugebiet, in dem Wohngebäude mit dazugehörigen Nutzgärten und landwirtschaftlichen Nebenerwerbsstellen erlaubt sind.
Die Besonderheit des Kleinsiedlungsgebiets liegt in der Tatsache, dass es sich um ein Wohngebiet mit geringer Dichte handelt. Es ist also bestimmt für eine Bebauung, die eher ländlich geprägt ist und den Charakter einer Kleinsiedlung hat. In diesem Gebiet sind auch landwirtschaftliche Nutzungen wie zum Beispiel die Haltung von Kleintieren oder der Anbau von Obst und Gemüse erlaubt. Darüber hinaus sind Geschäfte, Gaststätten und Handwerksbetriebe, die der Versorgung des Gebiets dienen und keine wesentlichen Störungen verursachen, erlaubt.
Es ist wichtig, vor dem Kauf eines Grundstücks in einem solchen Gebiet zu wissen, dass die Bauungsvorschriften oft strenger sind als in anderen Wohngebieten. So können zum Beispiel Vorgaben zur Größe und Höhe der zu errichtenden Gebäude sowie zur Gestaltung der Außenanlagen bestehen. Daher sollte man sich vor dem Kauf genau über die baurechtlichen Vorgaben informieren.
Ein Kleinsiedlungsgebiet dient dem Zweck, Wohnen und gärtnerische Nutzung miteinander zu vereinen. Es ermöglicht den Bewohnern, in einem städtischen oder ländlichen Umfeld zu leben und gleichzeitig einen eigenen Garten zu bewirtschaften. Dabei können Bewohner ihr eigenes Obst und Gemüse anbauen, was zur Selbstversorgung und zur Verbesserung der Lebensqualität beiträgt. Zudem trägt es zur Schaffung einer grünen und nachhaltigen städtischen Umgebung bei. Es ist wichtig zu beachten, dass die Nutzungsbestimmungen für Kleinsiedlungsgebiete von den lokalen Planungsvorschriften abhängen können.
Angenommen, Sie besitzen ein Grundstück, das in einem Kleinsiedlungsgebiet liegt. Das bedeutet, dass der Bebauungsplan für dieses Gebiet zum Beispiel festlegt, dass nur Ein- und Zweifamilienhäuser sowie Reihenhäuser errichtet werden dürfen. Die Bebauung ist also in ihrer Dichte stark begrenzt.
Stellen Sie sich vor, Sie möchten auf diesem Grundstück ein Mehrfamilienhaus mit 10 Wohneinheiten errichten. Dies wäre nach dem Bebauungsplan jedoch nicht zulässig, da Ihr Grundstück in einem Kleinsiedlungsgebiet liegt. Sie müssten also einen Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans stellen, was jedoch einen hohen Aufwand bedeutet und nicht garantiert ist, dass dieser genehmigt wird.
Auf der anderen Seite kann ein Kleinsiedlungsgebiet einen hohen Wohnwert haben. Die Nachfrage nach Wohnraum in solchen Gebieten ist oftmals hoch, da die Bewohner den Vorteil einer ruhigen und grünen Wohnlage genießen können. Daher könnten Sie als Grundstückseigentümer oder Makler auch hohe Preise für die Grundstücke oder fertiggestellten Häuser erzielen.
1. Verstehen Sie die Einschränkungen und Möglichkeiten: Klären Sie zunächst, welche Art von Bauvorhaben in Kleinsiedlungsgebieten zulässig sind und welche Einschränkungen bestehen. Dies kann von Ort zu Ort unterschiedlich sein und kann beispielsweise die Größe und Art der Wohngebäude, die Nutzung von Nutzgärten oder landwirtschaftlichen Nebenerwerbsstellen sowie die Genehmigung von Geschäfts- oder Handwerksbetrieben betreffen. Indem Sie sich über die geltenden Vorschriften informieren, können Sie realistische Erwartungen für Ihr Grundstück setzen.
2. Prüfen Sie die Infrastruktur und Versorgung: Untersuchen Sie die vorhandene Infrastruktur und Versorgungsdienste in der Nähe des Kleinsiedlungsgebiets. Dazu gehören Aspekte wie Wasser-, Strom- und Abwasserversorgung, Straßenanbindung, Einkaufsmöglichkeiten, Schulen und öffentliche Verkehrsmittel. Eine gute Infrastruktur und Versorgungsdienste können den Wert des Grundstücks steigern und die Attraktivität für potenzielle Käufer erhöhen.
3. Marktwert: Als Verkäufer in einem Kleinsiedlungsgebiet, ist es wichtig, den Wert Ihres Grundstücks richtig zu bestimmen. Dieser ist maßgeblich von der Bebaubarkeit eines Grundstücks abhängig. Mehr dazu lesen Sie hier.
Welche weiteren Baugebietsarten es neben dem Kleinsiedlungsgebiet noch gibt, welche Bauvorhaben dort zulässig sind und in welchem Paragraphen des Bauigesetzbuches sie geregelt sind, finden Sie in umserem kostenfreien Merkblatt zum Thema Bebauungsplan.