Grundsteuerreform

Aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts im Jahr 2018 sind die Länder dazu verpflichtet eine Neuregelung für die Berechnungsmethode der Grundsteuer B einzuführen. Diese soll zu einer fairen Verteilung der Steuer führen und die teils massive Ungleichbehandlung beheben. Die Grundsteuerreform tritt ab dem 01.01.2025 in Kraft.

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