Gewerbegebiet

Ein Gewerbegebiet ist laut §8 BauNVO ein Gebiet, das vorwiegend der Unterbringung von nicht erheblich belästigenden Gewerbebetrieben, wie zum Beispiel Geschäfts-, Büro- oder Verwaltungsgebäuden dient. Darunter fallen neben diesen auch Lagerhäuser, Lagerplätze, Tankstellen und Anlagen für sportliche Zwecke. (Siehe §8 Baunutzungsverordnung).

Ein Gewerbegebiet wird im Bebauungsplan mit dem Kürzel „GE“ gekennzeichnet.