Mit dem „Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen“, das im Dezember 2020 in Kraft getreten ist, wurde beschlossen, dass die Maklerprovision zu gleichen Teilen zwischen Käufer und Verkäufer geteilt werden muss. Ziel ist es dabei, junge Familien und Selbstnutzer beim Erwerb eines Eigenheims zu unterstützen. In einigen Bundesländern war es nämlich üblich, dass der Käufer die volle Provision zahlt.
Allerdings gilt das Gesetz ausschließlich für Kaufverträge über Eigentumswohnungen und Einfamilienhäuser und nur für Privatpersonen. Für Käufer und Verkäufer von Grundstücken ändert sich damit folglich nichts. Dementsprechend richtet sich die Provision im Grundstücksmarkt nach wie vor nach dem im jeweiligen Bundesland gängigen Provisionssatz und danach, welchen Provisionssatz der Makler verlangt.