Eine Flur dient der Lagebezeichnung von Liegenschaften und ist ein abgegrenzter Teil der Gemarkung, welcher wiederum darin liegende Flurstücke umfasst. Flure werden nach einem bestimmten Schema nummeriert. Begonnen wird im Norden oder Nordwestern der Gemarkung mit der Nummer 1 und wird dann im Uhrzeigersinn von außen nach innen fortgesetzt.