Das Flurstück ist die kleinste zu definierende Einheit eines Grundstücks. Ein Grundstück kann aus mehreren Flurstücken bestehen. Die Nummerierung der Flurstücke erfolgt innerhalb der Flure und wird im Norden oder Nordwestern der Nummer 1 und dann im Uhrzeigersinn von außen nach innen fortgesetzt.
Wenn ein Flurstück geteilt wird, erhält jeder Teil des Flurstücks eine neue Flurstücksnummer. Dadurch entstehen Nummern wie beispielsweise 128/2. Die alte Nummer wird nach der Teilung nicht mehr verwendet und entfällt folglich.