Ein Flächennutzungsplan ist ein rechtlich bindender Raumplan, der von einer Gemeinde oder Stadt ausgearbeitet wird. Er stellt die Art der Bodennutzung auf dem gesamten Gebiet der Gemeinde dar und ist die Grundlage für die Bebauungspläne.
Der Flächennutzungsplan zeigt, welche Nutzung für einzelne Flächen langfristig vorgesehen ist – ob Wohngebiete, Gewerbegebiete, Grünflächen oder Verkehrsflächen. Er gibt einen Überblick über die städtebauliche Entwicklung der Gemeinde und hat somit eine orientierende und steuernde Funktion.
Für Sie als Grundstückseigentümer, Makler, Bauträger oder Immobilienentwickler ist der Flächennutzungsplan wichtig, da er Auskunft über die mögliche Nutzung eines Grundstückes gibt. Er ist ein erster Anhaltspunkt dafür, ob eine geplante Bau- oder Nutzungsmaßnahme grundsätzlich in Frage kommt.
Bitte beachten Sie jedoch, dass die dargestellten Nutzungen im Flächennutzungsplan noch keine Baugenehmigung darstellen. Vor einer konkreten Baumaßnahme muss immer ein Bebauungsplan oder eine Baugenehmigung eingeholt werden.
Um den Unterschied zwischen einem Bebauungsplan und einem Flächennutzungsplan zu verdeutlichen, dient folgendes Beispiel:
Ein Flächennutzungsplan dient dazu, die Art und Weise der Bodennutzung auf dem gesamten Gemeindegebiet in groben Zügen darzustellen. Er ist ein wichtiges Steuerungsinstrument der Gemeinde zur Regelung der städtebaulichen Entwicklung. Er bestimmt unter anderem, welche Flächen für Wohn-, Gewerbe-, Industrie- oder Verkehrszwecke vorgesehen sind. Für Sie als Grundstückseigentümer, Makler, Bauträger oder Immobilienentwickler ist der Flächennutzungsplan ein essenzieller Leitfaden, um zu erfahren, welche Nutzungsmöglichkeiten für ein bestimmtes Grundstück bestehen.
Stellen Sie sich vor, Sie sind Eigentümer eines Grundstücks in einer ländlichen Gegend und möchten dieses verkaufen. Ein potenzieller Käufer zeigt Interesse, möchte aber sicherstellen, dass er auf diesem Grundstück ein Mehrfamilienhaus bauen kann. Hier kommt der Flächennutzungsplan ins Spiel.
Der Flächennutzungsplan ist das erste Instrument, das Ihnen und dem Interessenten zeigt, was auf Ihrem Grundstück bau- und nutzungstechnisch erlaubt ist. In diesem Plan, der von der Gemeinde erstellt wird, sind die verschiedenen Nutzungsarten für alle Flächen innerhalb des Gemeindegebietes festgelegt.
Für Ihr Grundstück könnte der Flächennutzungsplan beispielsweise vorsehen, dass es als Wohnbaufläche genutzt werden kann. Das bedeutet, dass der potenzielle Käufer sein Mehrfamilienhaus dort grundsätzlich bauen darf. Es könnte aber auch sein, dass das Grundstück als landwirtschaftliche Nutzfläche ausgewiesen ist. In diesem Fall wäre ein Wohnungsbau nicht zulässig.
Der Flächennutzungsplan gibt somit vor, welche Nutzungsmöglichkeiten Ihr Grundstück hat und trägt so maßgeblich zum Wert Ihres Grundstücks bei. Daher ist es sowohl für Sie als Verkäufer, als auch für den Käufer entscheidend, den Flächennutzungsplan im Vorfeld genau zu prüfen. Allerdings muss danach in einem zweiten Schritt geprüft werden, ob der Bebauungsplan den Bau eines Mehrfamilienhauses tatsächlich zulässt.
1. Als Grundstückskäufer sollten Sie immer den Flächennutzungsplan der Gemeinde einsehen, bevor Sie eine Kaufentscheidung treffen. Dieser Plan gibt Ihnen Aufschluss darüber, wie das Grundstück, das Sie erwerben möchten, genutzt werden darf. Besonders wichtig ist dies, wenn Sie vorhaben, das Grundstück zu bebauen oder dessen Nutzung zu ändern.
2. Als Grundstücksverkäufer sollten Sie den potenziellen Käufern gegenüber transparent sein und Informationen zum aktuellen Flächennutzungsplan ohne Aufforderung bereitstellen. Dies kann dazu beitragen, spätere Missverständnisse oder Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden.
3. Sowohl Käufer als auch Verkäufer sollten sich bewusst sein, dass der Flächennutzungsplan geändert werden kann. Es ist daher ratsam, sich regelmäßig bei der Gemeinde über aktuelle oder geplante Änderungen zu informieren. Noch wichtiger ist darüber hinaus immer der geltende Bebauungsplan, da dieser im Vergleich zum Flächennutzungsplan rechtlich bindend ist. Mehr dazu erfahren Sie hier.