Exklusivitätsvereinbarung

Mit einer Exklusivitätsvereinbarung einigen sich Interessent und Grundstückseigentümer darauf, dass mit keinem weiteren Dritten (weitere andere Investoren) Gespräche über den Verkauf, die Vermietung oder Verpachtung des Grundstücks geführt werden. Der Interessent erhält damit wortwörtlich eine Exklusivität und Zeit für eine detaillierte Prüfung des Grundstücks. Im Regelfall ist die Vereinbarung zeitlich auf bis zu 6 Monate befristet.

Mehr zur Exklusivitätsvereinbarung können Sie hier in unserem Ratgeber lesen.