Dorfgebiet

Was ist Dorfgebiet?

Ein Dorfgebiet gemäß der Baunutzungsverordnung ist ein bestimmtes Gebiet, das vorwiegend für die Unterbringung von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben, das Wohnen und nicht wesentlich störende Gewerbebetriebe vorgesehen ist. Es zeichnet sich durch eine spezifische Nutzungsmischung aus, die die land- und forstwirtschaftlichen Aktivitäten sowie die Bedürfnisse der Bewohner des Gebiets berücksichtigt.

In diesen Gebieten sind verschiedene Arten von Bauvorhaben erlaubt, darunter Wirtschaftsstellen von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben mit den dazugehörigen Wohnungen, Kleinsiedlungen mit Wohngebäuden und Nutzgärten, andere Wohngebäude, Betriebe zur Be- und Verarbeitung land- und forstwirtschaftlicher Erzeugnisse, Einzelhandelsbetriebe, Restaurants, Hotels, andere Gewerbebetriebe, Einrichtungen für lokale Verwaltungen sowie kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke, Gartenbaubetriebe und Tankstellen.

Unter bestimmten Bedingungen können auch Vergnügungsstätten zugelassen werden.

Welche Bauvorhaben grundstätzlich in Dorfgebieten zulässig sind, ist im Paragraphen §5 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) nachzulesen.

Dorfgebiete werden im Bebauungsplan mit dem Kürzel „MD“ gekennzeichnet.