Dorfgebiet oder Dörfliche Wohngebiete

Ein Dorfgebiet ist laut §5 BauNVO ein Gebiet, das der Unterbringung der Wirtschaftsstellen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe, dem Wohnen und der Unterbringung von nicht wesentlich störenden Gewerbebetrieben sowie der Versorgung der Bewohner des Gebiets dienenden Handwerksbetrieben dient. Außerdem können auch Anlagen für kirchliche, soziale, kulturelle und gesundheitliche Zwecke sowie die örtliche Verwaltung zulässig sein. Unter besonderen Voraussetzungen können außerdem auch Gartenbaubetriebe und Tankstellen genehmigungsfähig sein. (Siehe §5 Baunutzungsverordnung).

Das Dorfgebiet wird im Bebauungsplan mit dem Kürzel „MD“ gekennzeichnet.