Besserungsschein

Mit einem sog „Besserungsschein“ verpflichtet sich der Käufer dem Verkäufer einen weiteren Betrag X pro qm zu zahlen, wenn die genehmigte Fläche über der anfangs geplanten Fläche liegen sollte. Damit lässt der Verkäufer den Käufer am höheren Profit teilhaben. Ein Besserungsschein kann damit in Erwägung gezogen werden, wenn zum Zeitpunkt des Grundstücksverkaufs noch nicht abschließend geklärt ist, wie viel Fläche durch das Bauamt genehmigt werden wird.