Die Zulässigkeit von Bauvorhaben in besonderen Wohngebiet in der Baunutzungsverordnung (BauNVO) unter §4a geregelt.
Das bedeutet für Sie als Grundstückseigentümer, Bauträger oder Immobilienentwickler, dass Sie bei der Planung und Bebauung von Grundstücken in einem besonderen Wohngebiet sowohl Wohn- als auch Gewerbeimmobilien errichten können. Dabei sollten Sie jedoch stets die baurechtlichen Bestimmungen und die zulässigen Immissionswerte beachten.
Die Entscheidung, ob ein Gebiet als besonderes Wohngebiet eingestuft wird, trifft die zuständige Gemeinde im Rahmen der Bauleitplanung. Es bietet eine größere Flexibilität in der Nutzung und kann daher für Sie interessante Entwicklungsmöglichkeiten bieten. Wenn das Gebiet als besonderes Wohngebiet eingestuft wurde, wird es im Bebauungsplan mit dem Kürzel „WB“ gekennzeichnet.
Stellen Sie sich nun vor, Sie möchten Ihr Grundstück verkaufen. Als Verkäufer würden Sie die Besonderheiten dieses Wohngebiets hervorheben, um potenzielle Käufer anzusprechen.
1. Kenntnisse über die Gebietsausweisung: Als Grundstückskäufer oder -verkäufer sollten Sie sich zunächst mit der Gebietsausweisung in der jeweiligen Gemeinde vertraut machen. Ein besonderes Wohngebiet kann besondere Regelungen und Beschränkungen hinsichtlich der Bebauung und Nutzung haben.
2. Prüfen Sie die Bebauungspläne: Informieren Sie sich anhand des Bebauungspläne der Gemeinde über die erlaubten Nutzungsmöglichkeiten. Stellen Sie sicher, dass Ihre Pläne für das Grundstück oder die Immobilie mit den örtlichen Vorschriften und Besonderheiten des Wohngebiets übereinstimmen. Dies kann die Art der Gebäude, die Nutzung und mögliche Ausnahmen für gewerbliche Aktivitäten betreffen.
3. Berücksichtigen Sie die Nachbarschaft: Ein besonderes Wohngebiet zeichnet sich oft durch eine bestimmte Art von Nachbarschaft aus. Dies kann Einfluss auf den Wert und die Attraktivität des Grundstücks haben. Achten Sie auf die Qualität und den Charakter der umliegenden Bebauung und Infrastruktur.
Welche weiteren Baugebietsarten es neben dem Besonderen Wohngebiet noch gibt, und welche Bauvorhaben dort zulässig sind, erfahren Sie in umserem kostenfreien Merkblatt zum Thema Bebauungsplan.