Besonderes Wohngebiet

Was ist ein Besonderes Wohngebiet?

Besondere Wohngebiete sind vor allem dadurch gekennzeichnet, dass sie bereits überwiegend bebaut sind und eine spezielle Charakteristik aufweisen, die sich aus der vorherrschenden Wohnnutzung und vorhandenen Einrichtungen ergibt. In diesen Gebieten soll die Wohnnutzung erhalten und weiterentwickelt werden, unter Berücksichtigung ihrer besonderen Eigenschaften. Sie sind primär für das Wohnen vorgesehen, können aber auch Gewerbebetriebe und andere Einrichtungen beherbergen, sofern sie mit der Wohnnutzung vereinbar sind.

Erlaubt sind in besonderen Wohngebieten verschiedene Arten von Bauvorhaben, darunter Wohngebäude, Läden, Hotels, Restaurants, andere Gewerbebetriebe, Geschäfts- und Bürogebäude sowie Einrichtungen für religiöse, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke. Unter bestimmten Bedingungen können auch Anlagen für Verwaltung, Vergnügungsstätten und Tankstellen zugelassen werden, sofern sie nicht ausschließlich in Kerngebieten erlaubt sind.

In besonderen Wohngebieten oder Teilen davon können besondere Regelungen festgesetzt werden, wenn dies durch spezielle städtebauliche Gründe gerechtfertigt ist. Zum Beispiel kann festgelegt werden, dass oberhalb einer bestimmten Etage nur Wohnungen erlaubt sind oder dass ein bestimmter Anteil der Gebäudefläche für Wohnzwecke genutzt werden muss, gemäß den Bestimmungen des Baugesetzbuchs.

Im besonderen Wohngebiet sind höhere Immissionswerte zulässig als in reinen oder allgemeinen Wohngebieten, damit gewerbliche Tätigkeiten ausgeführt werden können. Allerdings sollte der Charakter der Wohnnutzung überwiegen.

Die Zulässigkeit von Bauvorhaben in besonderen Wohngebiet in der Baunutzungsverordnung (BauNVO) unter §4a geregelt.

Das bedeutet für Sie als Grundstückseigentümer, Bauträger oder Immobilienentwickler, dass Sie bei der Planung und Bebauung von Grundstücken in einem besonderen Wohngebiet sowohl Wohn- als auch Gewerbeimmobilien errichten können. Dabei sollten Sie jedoch stets die baurechtlichen Bestimmungen und die zulässigen Immissionswerte beachten.

Die Entscheidung, ob ein Gebiet als besonderes Wohngebiet eingestuft wird, trifft die zuständige Gemeinde im Rahmen der Bauleitplanung. Es bietet eine größere Flexibilität in der Nutzung und kann daher für Sie interessante Entwicklungsmöglichkeiten bieten. Wenn das Gebiet als besonderes Wohngebiet eingestuft wurde, wird es im Bebauungsplan mit dem Kürzel „WB“ gekennzeichnet.