Besonderes Wohngebiet

Ein besonderes Wohngebiet ist laut §4a BauNVO ein Gebiet zur Erhaltung und Entwicklung der Wohnnutzung. Dabei handelt es sich in der Regel um bebaute Gebiete, die eine besondere Eigenart aufweisen, die erhalten und fortentwickelt werden soll. Ein besonderes Wohngebiet dient wie das allgemeine Wohngebiet vorwiegend dem Wohnen.

Zulässig sind deshalb Wohngebäude, Läden, Beherbergungsstätten, Schank- und Speisewirtschaften, sonstige Gewerbebetriebe, Geschäfts und Bürogebäude sowie Einrichtungen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke. Unter bestimmten Voraussetzungen können Verwaltungseinrichtungen, Vergnügungsstätten und Tankstellen genehmigungsfähig sein. (Siehe §4a Baunutzungsverordnung).

Das Besondere Wohngebiet wird im Bebauungsplan mit dem Kürzel „WB“ gekennzeichnet.