Bauweise

Im Bebauungsplan wird eine bestimmte Bauweise der Gebäude vorgegeben. Entweder soll diese offen oder geschlossen gestaltet werden. Offen bedeutet in diesem Zusammenhang, dass die Gebäude freistehend mit einem seitlichen Grenzabstand errichtet werden müssen (zum Beispiel Einfamilienhaus). Bei einer geschlossenen Bauweise werden die Häuser lückenlos ohne seitlichen Grenzabstand erbaut. Die Außenwände der Häuser berühren sich somit (zum Beispiel entlang einer Straße errichtete Reihenhäuser). Eine offene Bauweise ist im Bebauungsplan mit einem „o“ in einem Dreieck, die geschlossene Bauweise mit einem „g“ in einem Dreieck angegeben.