Eine Baulast beschreibt eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung eines Grundstückseigentümers gegenüber dem Bauaufsichtsamt. Er verpflichtet sich damit gewisse Dinge auf seinem Grundstück zu tun, zu dulden oder zu unterlassen. Beispielsweise handelt es sich bei einem Wege- oder Leitungsrechte um eine Baulast. Die Baulast bewirkt letztlich, dass der belastete Grundstücksteil nicht für andere Zwecke verwendet werden kann. Baulasten werden in einem Baulastenverzeichnis vermerkt.