Eine Baulast ist eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung eines Grundstückseigentümers, bestimmte Dinge zu tun, zu unterlassen oder zu dulden, die in einem Baulastenverzeichnis eingetragen sind. Dieses Verzeichnis wird von der zuständigen Bauaufsichtsbehörde geführt.
Die Baulast kann beispielsweise bestimmte Bau- und Nutzungsbeschränkungen festlegen, wie die Bebauungshöhe, die Grenzabstände oder die Nutzung eines Gebäudes. Sie ist nicht im Grundbuch eingetragen, sondern nur im oben genannten Baulastenverzeichnis. Daher ist es wichtig, bei einem Grundstückkauf sowohl einen Grundbuchauszug als auch einen Auszug aus dem Baulastenverzeichnis anzufordern, um alle geltenden Lasten und Beschränkungen zu kennen.
Eine Baulast bindet nicht nur den aktuellen Eigentümer, sondern alle nachfolgenden Eigentümer. Sie kann nur mit Zustimmung der Bauaufsichtsbehörde gelöscht werden. Daher sollte man sich vor einem Grundstückskauf genau über eventuell vorhandene Baulasten informieren.
Eine Baulast dient dem Zweck, bestimmte bauliche Verpflichtungen oder Beschränkungen, die über das Baurecht hinausgehen, auf einem Grundstück festzulegen. Sie wird im Baulastenverzeichnis eingetragen und ist somit für jeden einsehbar. Baulasten regeln Rechte und Pflichten, die nicht im Grundbuch stehen, aber dennoch baurechtlich bindend sind. Dies kann beispielsweise die Beschränkung der Bebauung, die Sicherung von Zugängen oder die Verpflichtung zur Errichtung bestimmter Einrichtungen betreffen. Sie sind bindend für alle aktuellen und zukünftigen Grundstückseigentümer.
Stellen Sie sich vor, Sie sind Eigentümer eines Grundstücks, welches sich neben einem öffentlichen Park befindet. Die Stadt, in der das Grundstück liegt, plant, den Park zu erweitern und wünscht sich daher einen direkten Zugang von Ihrem Grundstück zum Park. Dies kann durch eine sogenannte Baulast ermöglicht werden.
Die Stadt würde in diesem Fall eine Baulast auf Ihrem Grundstück eintragen lassen. Diese Baulast besagt, dass Sie als Grundstückseigentümer der Stadt das Recht einräumen, einen Weg über Ihr Grundstück zum Park zu nutzen. Die Baulast wird ins Baulastenverzeichnis eingetragen und ist für jeden, der Ihr Grundstück kaufen oder belasten möchte, einsehbar.
Nehmen wir nun an, Sie möchten Ihr Grundstück verkaufen. Ein möglicher Käufer, Herr Müller, interessiert sich für Ihr Grundstück. Bevor Herr Müller den Kaufvertrag unterzeichnet, lässt er eine Grundstücksrecherche durchführen und entdeckt dabei die Baulast. Herr Müller muss nun entscheiden, ob er mit der Baulast einverstanden ist und das Grundstück trotzdem kaufen möchte, oder ob er aufgrund der Baulast vom Kauf zurücktritt.
Herr Müller entscheidet sich dafür, das Grundstück zu kaufen. In diesem Fall würde die Baulast auf ihn übergehen und er müsste der Stadt weiterhin den Zugang zum Park über sein Grundstück gewähren. Die Baulast bleibt also bestehen, auch wenn das Grundstück den Besitzer wechselt.
Dieses Beispiel zeigt, dass eine Baulast sowohl für den jetzigen als auch für den zukünftigen Grundstückseigentümer wichtige Konsequenzen haben kann. Daher ist es wichtig, sich vor dem Kauf eines Grundstücks über eventuell bestehende Baulasten zu informieren.
1. Prüfen Sie das Baulastenverzeichnis: Als potenzieller Käufer sollten Sie immer das Baulastenverzeichnis einsehen. Dieses dokumentiert alle Baulasten, die auf einem Grundstück liegen. Es kann Ihnen helfen, mögliche Beschränkungen oder Verpflichtungen zu erkennen, die Sie als neuer Eigentümer erfüllen müssten.
2. Beachten Sie die Auswirkungen einer Baulast: Baulasten können die Nutzungsmöglichkeiten eines Grundstücks erheblich einschränken. Wenn Sie beabsichtigen, ein Grundstück zu kaufen, das mit einer Baulast belastet ist, sollten Sie genau verstehen, was diese Baulast bedeutet und wie sie Ihre geplanten Vorhaben beeinflussen könnte.
3. Auskunft einholen und Baulast löschen: Als Grundstücksverkäufer sollten Sie überlegen, ob es möglich ist, eine bestehende Baulast löschen zu lassen, bevor Sie Ihr Grundstück auf den Markt bringen. Dies könnte den Verkaufswert Ihres Grundstücks erhöhen und den Verkaufsprozess beschleunigen.
Weitere Details und Tipps erfahren Sie in unserem Ratgeberartikel zum Thema Baulast.