Die „Anzahl der Vollgeschosse“ ist eine der Festsetzungen eines Bebauungsplans und bestimmt, wie hoch ein Gebäude sein darf und beeinflusst somit seine Gesamthöhe und die darin möglichen Nutzungsmöglichkeiten. Sie bezieht sich auf die Anzahl der Geschosse eines Gebäudes, die vollständig oberhalb des Erdgeschosses liegen und in ihrer vollen Höhe nutzbar sind.
In vielen Fällen wird die Anzahl der Vollgeschosse als numerischer Wert (römische Zahl) im Bebauungsplan festgelegt. Diese Angabe kann die maximale Anzahl der erlaubten Vollgeschosse oder eine bestimmte Höhenbeschränkung für das Gebäude darstellen.
Beachten Sie dabei, dass die Definition eines Vollgeschosses in den Landesbauordnungen der Bundesländer variieren können. Ein Vollgeschoss in Bayern ist damit nicht unbedingt ein Vollgeschoss in Baden-Württemberg.
Stellen Sie sich vor, Sie sind Grundstückseigentümer und möchten Ihr Grundstück bebauen. In Ihrem Bebauungsplan ist die römische Zahl „II“ (2) für die Anzahl der Vollgeschosse vermerkt. Das bedeutet, dass Sie ein Gebäude mit maximal zwei Vollgeschossen errichten dürfen. Das Erdgeschoss wird dabei als Vollgeschoss gezählt, ebenso wie das erste Obergeschoss. Dachgeschosse, die sich oberhalb des zweiten Vollgeschosses befinden und aufgrund der Dachneigung nicht vollständig nutzbar sind, werden in der Regel nicht als Vollgeschoss gezählt und sind daher nicht in der Gesamtanzahl enthalten.
Als Grundstückseigentümer müssen Sie bei der Planung und Realisierung Ihres Bauvorhabens die maximal zulässige Anzahl der Vollgeschosse berücksichtigen. Das Gebäude darf nicht höher sein als die im Bebauungsplan festgelegte Höhe für zwei Vollgeschosse. Diese Festlegung gibt klare Richtlinien vor, um die Gestaltung und Entwicklung Ihres Grundstücks innerhalb des festgesetzten Rahmens zu ermöglichen.
1. Prüfen Sie den Bebauungsplan sorgfältig: Bevor Sie mit dem Bauvorhaben beginnen oder ein Grundstück erwerben, sollten Sie den Bebauungsplan gründlich prüfen. Achten Sie besonders auf die Festlegungen zur maximal zulässigen Anzahl der Vollgeschosse. Diese Informationen sind entscheidend für die Planung und Realisierung Ihres Bauprojekts.
2. Konsultieren Sie Fachleute: Wenn Sie unsicher sind oder Fragen zur Umsetzung Ihrer Baupläne haben, ist es ratsam, sich an Fachleute wie Architekten, Bauingenieure oder lokale Baubehörden zu wenden. Sie können Ihnen dabei helfen, die Anforderungen des Bebauungsplans zu verstehen und sicherzustellen, dass Ihr Bauvorhaben mit den örtlichen Vorschriften in Einklang steht.
3. Berücksichtigen Sie die Zukunft: Denken Sie langfristig, insbesondere wenn Sie ein Grundstück erwerben oder bebauen möchten. Berücksichtigen Sie dabei nicht nur Ihre aktuellen Bedürfnisse, sondern auch potenzielle zukünftige Entwicklungen und Anforderungen. Eine sorgfältige Planung im Hinblick auf die Anzahl der Vollgeschosse kann dazu beitragen, dass Ihr Bauvorhaben auch langfristig erfolgreich ist und den Bedürfnissen der Zukunft gerecht wird.
Welche Kennzahlen neben der Anzahl der Vollgeschosse noch wichtig sind, erfahren Sie in unserem kostenfreien Merkblatt zum Thema Bebauungsplan.