Nutzungsbedingungen für Projektentwickler

1. Grundstücksdienste

1.1 Die GS-Dienste GmbH, Ludwigstraße 74/1, 70794 Filderstadt-Bernhausen, Deutschland (auch „wir“, „uns“) unterhält und betreibt unter www.grundstuecksdienstede die Plattform Grundstücksdienste (die „Plattform“) nach Maßgabe dieser Nutzungsbedingungen.

1.2 Die Plattform bietet aktuellen und künftigen Nutzern (die „Grundstückseigentümer“) die Möglichkeit, auf der Plattform gegenüber Projektentwicklern, die auf der Plattform aktuell oder künftig registriert sind, als potenziell am Erwerb von bebaubaren Grundstücken Interessierten (die „Projektentwickler“), unverbindlich eine Veräußerungsabsicht in Bezug auf Grundstücke, deren Eigentümer der Grundstückseigentümer ist, kundzutun (die „Offerten“). Projektentwickler können auf der Plattform Offerten einsehen, die Kontaktdaten der Grundstückeigentümer (soweit von diesen eingetragen) erhalten und mit den Grundstückseigentümern anhand dieser Kontaktdaten – innerhalb oder außerhalb der Plattform – Kontakt (in elektronischer, telefonischer oder postalischer Form) aufnehmen, um wechselseitig zu evaluieren, ob eine Veräußerung des Grundstücks von Interesse ist. Den Projektentwicklern steht es frei, zu einem Grundstückeigentümer Kontakt aufzunehmen und den Grundstückseigentümern steht es frei, auf eine Kontaktaufnahme durch einen Projektentwickler zu reagieren und einen hergestellten Kontakt fortzuführen. Wir stellen ausschließlich die Plattform zur Verfügung und sind an einer etwaigen Evaluierung des wechselseitigen Interesses zur Veräußerung des Grundstücks, des etwaigen Abschlusses eines Vertrages zwischen Grundstückseigentümer und Projektentwickler sowie dessen Umsetzung nicht beteiligt und knüpfen hieran keinen Vergütungsanspruch. Die Nutzung der Plattform ist für Grundstückseigentümer unentgeltlich, für Projektentwickler entgeltpflichtig. Wir behalten uns nach eigenem, freien Ermessen vor, Projektentwickler als Nutzer der Plattform zu akzeptieren.

1.3 Alle Leistungen und Angebote von uns gegenüber Projektentwicklern erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Nutzungsbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die wir mit Projektentwicklern über die von uns angebotenen Leistungen in Bezug auf die Nutzung der Plattform schließen. Sie gelten auch für alle zukünftigen Leistungen oder Angebote an den Projektentwickler hinsichtlich der Nutzung der Plattform, auch wenn diese Nutzungsbedingungen nicht nochmals gesondert vereinbart werden.

1.4 Die Nutzungsmöglichkeit unserer Plattform für Projektentwickler richtet sich ausschließlich an Unternehmer (im Sinne von § 14 Abs. 1 BGB, also natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss des Geschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln) sowie juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Zugelassen zur Nutzung der Plattform als Projektentwickler sind ausschließlich gewerbliche Projektentwickler im Sinne von § 14 BGB.

2. Unsere Leistungen

2.1 Der Projektentwickler hat die Möglichkeit, im Rahmen der Plattform auf Offerten zu reagieren. Grundstückseigentümer legen fest, mit wie vielen Projektentwicklern sie Kontakt wünschen; diese Angabe ist für Projektenwickler sichtbar. Im Interesse der Grundstückseigentümer erfolgt eine Weitergabe der Daten zu ihrer Offerte – soweit von ihnen angegeben – an Projektentwickler auf Basis eines Auswahlprozesses (der „Auswahlprozess“). Die Offerte wird nach dem Windhundprinzip den ersten Projektentwicklern offengelegt, welche die Bedingungen des Auswahlprozesses erfüllen. Hierzu kann jeder auf der Plattform registrierte Projektentwickler entsprechend den nachstehenden Maßgaben einen Betrag angeben, den er für die Teilnahme am Auswahlprozess zu zahlen bereit ist (der „Teilnahmebetrag“). Dabei kann eine der nachstehenden Optionen bestehen, wobei dem Projektentwickler jeweils angezeigt wird, welche Option für die jeweilige Offerte besteht: (i) der Projektentwickler kann einen Betrag seiner freien Wahl angeben, (ii) es kann ein Mindestbetrag bestehen, den der Projektentwickler – nach seiner freien Wahl – angibt oder übersteigt, oder (iii) es ist ein fester Teilnahmebetrag vorgesehen, den der Projektentwickler – nach seiner freien Wahl – bei Bedarf angibt/akzeptiert. Für die Projektentwickler ist dabei sichtbar, wie viele Teilnehmer im Auswahlprozess aktuell noch zugelassen sind. Soweit ein Projektentwickler die Bedingungen des Auswahlprozesses erfüllt und bei seiner Teilnahme an dem Auswahlprozess noch nicht die maximale Anzahl der vom Grundstückseigentümer gewünschten Kontakte erreicht ist, kann der Projektentwickler Einsicht in die vom Grundstückseigentümer zu der Offerte hinterlegten Daten und Informationen nehmen (die „Einsichtnahmemöglichkeit“); hierüber wird der Projektentwickler durch eine Nachricht an die hierfür in der Plattform hinterlegte elektronische Kontaktaufnahmemöglichkeit informiert. Die im Rahmen der Einsichtnahmemöglichkeit bereitgestellten Daten dürfen ausschließlich zur Kontaktaufnahme mit dem Grundstückseigentümer nach den Maßgaben dieser Nutzungsbedingungen genutzt werden. Die Grundstückseigentümer werden gleichermaßen über die Einsichtnahmemöglichkeit des jeweiligen Projektentwicklers unter Offenlegung seiner auf der Plattform hierfür hinterlegten Kontaktdaten informiert. Die Grundstückseigentümer sind an Kontaktaufnahmen in dem angegebenen Umfang interessiert; daher fragen wir bei den Grundstückseigentümern ggf. nach, ob eine Kontaktaufnahme erfolgt ist. Sollte binnen zwei Wochen nach bestehender Einsichtnahmemöglichkeit seitens des Grundstückstückeigentümers keine Kontaktaufnahme bestätigt worden sein, so würde der Auswahlprozess zu der Offerte des Grundstückeigentümers erneut erfolgen. Sollte binnen zwei Wochen nach bestehender Einsichtnahmemöglichkeit keine Kontaktaufnahme durch den jeweiligen Projektentwickler erfolgt sein, so ist dieser nicht mehr zur Kontaktaufnahme und zur Nutzung der – etwaig – eingesehenen Daten der Offerte des Grundstückeigentümers berechtigt.

2.2 Wir können nicht zusichern, dass eine Kontaktaufnahme mit dem Grundstückseigentümer zustande kommt. Wir stellen lediglich die Plattform bereit. Wir können die von den Nutzern der Plattform eigenständig getätigten Angaben nicht überprüfen und verifizieren. Insoweit können wir nicht zusichern, dass die Offerte und ein Kontaktaufnahmeinteresse tatsächlich bestanden oder im Zeitpunkt der Einsichtnahmemöglichkeit noch bestehen und die hierzu getätigten Angaben den tatsächlichen Umständen entsprechen. Soweit wir Kenntnis erlangen, dass eine Offerte unzutreffend ist oder die Kontaktdaten eines Grundstückseigentümers  unzutreffend sind oder eine Kontaktaufnahme nicht zulassen, werden wir den Vorgang prüfen und die Offerte und/oder den Grundstückseigentümer – soweit möglich – sperren.

2.3 Wir gewähren Projektentwicklern die Nutzung der Plattform in ihrer jeweils aktuellen Fassung über das Internet mittels Zugriffs durch einen Browser. Eine Benutzerdokumentation und ein Support-Service werden nicht geschuldet.

2.4 Der Projektentwickler ist nur zur Nutzung der Plattform im Rahmen seiner eigenen geschäftlichen Tätigkeit für eigene Zwecke und eigene Projektierungen in Bezug auf die Offerten berechtigt. Eine weitergehende Nutzung der Plattform durch den Projektentwickler und eine entgeltliche oder unentgeltliche Überlassung der Plattform oder der mittels der Nutzung der Plattform erlangten Daten und Informationen im Ganzen oder in Teilen an Dritte ist nicht gestattet. Insbesondere ist der Projektentwickler nicht berechtigt, personenbezogene Daten Dritter, von denen er durch die Nutzung der Plattform Kenntnis erlangt hat, außer zu den dafür bestimmten Zwecken zu nutzen.

2.5 Wir sind jederzeit berechtigt, die Plattform zu ändern oder die Bereitstellung der Plattform nach einer angemessenen Ankündigungsfrist von einem Monat ganz einzustellen und diese Vereinbarung außerordentlich zu beenden. Die Funktionalitäten der Plattform können in dem Umfang genutzt werden, wie sie jeweils aktuell auf der Plattform zur Verfügung gestellt werden. Ein Anspruch auf bestimmte Funktionalitäten besteht nicht. Die Funktionalitäten der Plattform können durch uns jederzeit individuell geändert bzw. gänzlich entfernt werden. Wir werden hierbei nach unserem freien Ermessen jeweils auf die berechtigten Interessen der Projektentwickler Rücksicht nehmen. Wir behalten uns insbesondere Änderungen zur Anpassung der Plattform an den Stand der Technik, Änderungen zur Optimierung der Plattform, insbesondere zur Verbesserung der Nutzerfreundlichkeit, sowie Änderungen an Inhalten vor, wie etwa solche, die zur Korrektur von Fehlern, zur Aktualisierung und Vervollständigung, zur programmtechnischen Optimierung oder aus lizenzrechtlichen Gründen nach unserem freien Ermessen erforderlich erscheinen. Soweit seitens des Projektentwicklers aufgrund von Funktionseinschränkungen in Folge einer Änderung der Plattform kein Interesse an der weiteren Nutzung der Plattform besteht, kann der Projektentwickler binnen zwei (2) Wochen nach Mitteilung der Änderung durch uns eine fristloste Kündigung aussprechen.

2.6 Wir gewähren dem Projektentwickler eine Gesamtverfügbarkeit der Leistungen der Plattform im Vertragsjahr von mindestens 99% am Übergabepunkt. Der Übergabepunkt ist der Routerausgang des Rechenzentrums, in dem die Plattform betrieben wird. Als Verfügbarkeit gilt die Möglichkeit des Projektentwicklers, sämtliche Hauptfunktionen der Plattform zu nutzen. Wartungszeiten gelten als Zeiten der Verfügbarkeit der Plattform. Zeiten unerheblicher Störungen – also solcher, bei denen Störungen der Plattform vorliegen, aber deren Haupt- oder Nebenfunktionen genutzt werden können – bleiben bei der Berechnung der Verfügbarkeit außer Betracht. Für den Nachweis der Verfügbarkeit sind die Messinstrumente des Betreibers des Rechenzentrums maßgeblich.

2.7 Wir werden regelmäßig Wartungen an der Plattform vornehmen. Die Wartung wird regelmäßig außerhalb der üblichen Geschäftszeiten des Projektentwicklers durchgeführt, es sei denn aufgrund zwingender Gründe muss eine Wartung zu einer anderen Zeit vorgenommen werden.

2.8 Wir bieten unsere Dienstleistungen auf der Grundlage des derzeitigen Standes des Internets und der derzeitigen technischen, rechtlichen und kommerziellen Rahmenbedingungen für den Datenverkehr im Internet an. Der Projektentwickler wird darauf hingewiesen, dass die Qualität des Datenverkehrs im Internet von diesen Rahmenbedingungen und weiteren Umständen (z.B. den Verhältnissen auf nachgelagerten Datenleitungen) abhängt, auf die wir keinen Einfluss haben und wofür wir keine Verantwortung tragen.

2.9 Wir können den Zugang zu der Plattform oder einzelnen Funktionen, Diensten oder Bereichen vorübergehend einschränken oder einstellen, wenn dies aufgrund von Wartungsarbeiten, Kapazitätsbelangen oder im Hinblick auf die Sicherheit oder Integrität der Server, auf denen die Plattform betrieben wird, oder zur Durchführung technischer Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der vertraglichen Leistung auch gegenüber anderen Nutzern der Plattform erforderlich ist. Die Einschränkung des Plattformzugangs kann insbesondere zum Schutz gegen Angriffe aus dem Internet (z.B. bei sog. „Denial of Service“- Attacken) erforderlich sein und ist in diesem Fall zulässig.

3. Pflichten des Projektentwicklers und Freistellung

3.1 Der Projektentwickler hat die ihm übermittelten Zugangsdaten zu der Plattform dem Stand der Technik entsprechend vor Zugriffen Dritter zu schützen und zu verwahren. Der Projektentwickler wird dafür sorgen, dass eine Nutzung nur im vereinbarten Umfang geschieht. Ein unberechtigter Zugriff ist uns unverzüglich mitzuteilen

3.2 Der Projektentwickler stellt uns, unsere Mitarbeiter und unsere Beauftragten für den Fall der Inanspruchnahme wegen vermeintlicher oder tatsächlicher Rechtsverletzung und/oder Verletzung von Rechten Dritter im Zusammenhang mit den bei Nutzung der Plattform von dem Projektentwickler, seinen Mitarbeitern, Beauftragten und Erfüllungsgehilfen vorgenommenen Handlungen von sämtlichen sich daraus ergebenen Ansprüchen Dritter frei. Darüber hinaus verpflichtet sich der Projektentwickler, alle Kosten zu ersetzen, die uns durch die Inanspruchnahme durch Dritte entstehen. Zu den erstattungsfähigen Kosten zählen auch die Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung.

3.3 Der Projektentwickler muss jedwede Tätigkeit unterlassen, die geeignet ist, den Betrieb der Plattform, die angebotenen Dienste und/oder die dahinterstehende technische Infrastruktur zu beeinträchtigen und/oder übermäßig zu belasten.

4. Geistiges Eigentum

4.1 Auf der Plattform befinden sich Inhalte (Texte, Grafiken, Fotografien, Software, etc.), die nach einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen geschützt sind. Die Inhalte können Gegenstand von Urheberrechten, und gewerblichen Schutzrechten sein. Die Rechte an diesen Inhalten stehen ausschließlich uns und unseren jeweiligen Lizenzgebern zu. Die Inhalte dürfen nur im Rahmen der vertragsgemäßen Nutzung der Plattform verwendet werden. Darüber hinaus dürfen derartige Inhalte, insbesondere Texte, Grafiken und Fotografien, ohne unsere ausdrückliche Einwilligung nicht bearbeitet, heruntergeladen, vervielfältigt, vermietet, verliehen, verpachtet, verkauft, öffentlich zugänglich gemacht oder in sonstiger Weise vertrieben werden. Gesetzliche Nutzungsrechte bleiben hiervon unberührt.

4.2 In der Plattform werden dem Projektentwickler Daten und Informationen in Bezug auf Dritte (wie Grundstückseigentümer (die „Plattform-Daten“). Der Projektentwickler erkennt an, dass es sich bei den Plattform-Daten um ein von uns hergestelltes Datenbankwerk bzw. eine Datenbank im Sinne von §§ 4 Abs. 2, 87a Abs. 1 UrhG handelt.

5. Entgelt

5.1 Die Nutzung der Plattform durch den Projektentwickler ist entgeltpflichtig. Es wird kein laufendes, zeitabhängiges Entgelt vereinbart.

5.2 Der Projektentwickler zahlt ein Entgelt in Abhängigkeit der von ihm erfolgten Nutzung der Plattform. Das nutzungsabhängige Entgelt bestimmt sich anhand der Einsichtnahmemöglichkeit des Projektentwicklers. Sobald die Einsichtnahmemöglichkeit besteht, ist ein Entgeltsanspruch in Höhe des Teilnahmebetrags (zuzüglich jeweils geltender gesetzlicher Mehrwertsteuer) entstanden. Kein Entgeltanspruch besteht, wenn uns der Projektentwickler unverzüglich, spätestens binnen 72 Stunden, nach dem Bestehen der Einsichtnahmemöglichkeit nachweist, dass ihm die Offerte bereits bekannt war.

5.3 Die Abrechnung des Entgelts erfolgt unsererseits in regelmäßigen Abständen, üblicherweise mittels quartalsweiser Rechnungsstellung. Alle Rechnungen sind binnen vierzehn Tagen zur Zahlung fällig.

6. Kündigung

6.1 Das Vertragsverhältnis zur Nutzung der Plattform kann von dem Projektentwickler jederzeit mit einer Frist von zwei (2) Wochen zum Monatsende und von uns jederzeit mit einer Frist von drei (3) Monaten zum Monatsende gekündigt werden.

6.2 Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

6.3 Wir werden sämtliche auf der Plattform verbleibende Daten des Projektentwicklers dreißig (30) Tage nach Beendigung des Vertragsverhältnisses unwiederbringlich löschen, soweit keine Aufbewahrungspflichten bestehen. Ein Zurückbehaltungsrecht oder Pfandrechte an den Daten zu unseren Gunsten bestehen nicht.

7. Haftung

7.1 Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

7.2 Unbeschadet der Fälle unbeschränkter Haftung gemäß Ziffer 7.1 haften wir gegenüber dem Projektentwickler bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, also Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung die andere Partei regelmäßig vertrauen darf, allerdings beschränkt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.

7.3 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Rahmen schriftlich von uns übernommenen Garantie.

7.4 Ansprüche aus dieser Ziffer 7 verjähren in sechs (6) Monaten von dem Zeitpunkt an, in dem sie dem Projektentwickler bekannt werden. Dies gilt nicht für eine Haftung aufgrund von Vorsatz. In diesem Fall gelten die gesetzlichen Verjährungsregelungen.

7.5 Die Regelungen dieser Ziffer 7 gelten auch zu Gunsten unserer Mitarbeiter, Vertreter und Organe.

8. Datenschutz und Geheimhaltung

8.1 Wir und der Projektentwickler werden die jeweils geltenden anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen einhalten

8.2 Alle Informationen zum Umgang mit seinen personenbezogenen Daten und zum Datenschutz kann der Projektentwickler unseren Datenschutzhinweisen entnehmen, die unter der URL www.grundstuecksdienste.de/datenschutz/ abrufbar ist.

8.3 Wir verpflichten uns, über alle vertraulichen Informationen (einschließlich Geschäftsgeheimnissen), die wir im Zusammenhang mit der Leistungserbringung erfahren, Stilschweigen zu bewahren und diese nicht gegenüber Dritten offenzulegen, weiterzugeben noch auf sonstige Art zu verwenden. Vertrauliche Informationen sind dabei solche, die als vertraulich gekennzeichnet sind oder deren Vertraulichkeit sich aus den Umständen ergibt, unabhängig davon, ob sie in schriftlicher, elektronischer, verkörperter oder mündlicher Form mitgeteilt worden sind. Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt nicht, soweit wir gesetzlich oder aufgrund bestands- bzw. rechtskräftiger Behörden- oder Gerichtsentscheidung zur Offenlegung der vertraulichen Information verpflichtet sind.

9. Schlussbestimmungen

9.1 (Generisches Maskulinum) Zur besseren Lesbarkeit wird in diesen Nutzungsbedingungen das generische Maskulinum verwendet. Eine Benachteiligung im Sinne von § 1 AGG, gleich welcher Art, von Grundstückeigentümern/Grundstückeigentümerinnen / divers sowie Projektentwicklerin/Projektentwicklerinnen / divers ist damit nicht intendiert.

9.2 (AGB) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Projektentwicklers finden keine Anwendung, auch wenn diesen nicht ausdrücklich widersprochen wurde.

9.3 (Verbundene Unternehmen) Wir sind berechtigt, unsere Leistungen ganz oder in Teilen durch mit uns verbundene Unternehmen im Sinne von §§ 15 ff. des Aktiengesetzes er-bringen zu lassen.

9.4 (Anwendbares Recht) Auf diese Nutzungsbedingungen findet deutsches Recht unter Ausschluss des deutschen Kollisionsrechts und des UN-Kaufrechts Anwendung.

9.5 (Erfüllungsort) Erfüllungsort für die sich aus diesen Nutzungsbedingungen für die Parteien ergebenden Leistungsverpflichtungen ist Filderstadt-Bernhausen, Deutschland.

9.6 (Gerichtsstand) Sämtliche Rechtsstreitigkeiten zwischen den Parteien aus und im Zusammenhang mit diesen Nutzungsbedingungen sollen von den ordentlichen deutschen Gerichten entschieden werden. Ausschließlicher Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Stuttgart, Deutschland.

9.7 (Salvatorische Klausel) Sollte eine Bestimmung dieser Nutzungsbedingungen ganz oder teilweise nichtig, unwirksam, nicht durchsetzbar oder nicht durchführbar sein oder werden, oder sollte eine an sich notwendige Regelung nicht enthalten sein, werden hierdurch die Wirksamkeit und die Durchsetzbarkeit aller übrigen Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen nicht berührt. Beruht die Nichtigkeit, Unwirksamkeit, Undurchsetzbarkeit oder Undurchführbarkeit einer Bestimmung auf einem darin festgelegten Maß der Leistung oder der Zeit (Frist oder Termin), so gilt die Bestimmung mit einem dem ursprünglichen Maß am nächsten kommenden, rechtlich zulässigen Maß als vereinbart. Im Übrigen werden die Parteien anstelle der nichtigen, unwirksamen, nicht durchsetzbaren oder nicht durchführbaren Bestimmung oder zur Ausfüllung der Regelungslücke eine rechtlich zulässige Regelung vereinbaren, die so weit wie möglich dem entspricht, was die Parteien gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck dieser Nutzungsbedingungen vereinbart haben würden, wenn sie die Nichtigkeit, die Unwirksamkeit, die Undurchsetzbarkeit oder die Undurchführbarkeit bzw. die Regelungslücke erkannt hätten. Es ist der ausdrückliche Wille der Parteien, dass diese salvatorische Klausel keine bloße Beweislastumkehr zur Folge hat, sondern § 139 BGB insgesamt abbedungen ist.