Eine Veränderungssperren kann nach einem Aufstellungsbeschluss eines Bebauungsplans durch die Gemeinde verhängt werden, um den Bebauungsplan im Planungsbereich zu sichern. Damit können mindestens zwei Jahre (bis zu vier Jahre) keine baulichen Veränderungen im Planungsbereich mehr durchgeführt werden. Lediglich bereits genehmigte Bauvorhaben werden durch Veränderungssperren nicht berührt.