Ein Umlegungsverfahren wird von einer Gemeinde genutzt, um in einem Stadt-/ oder Ortsgebiet Grundstücke neu anzuordnen und umzulegen, sodass sich die Lage, Form sowie die Größe für eine bauliche Nutzung eignet. Dieses Verfahren ist dann vonnöten, wenn die Grundstücke, die in einem (künftigen) Neubaugebiet zersplittert und kleinteilig sind. Durch ein Umlegungsverfahren erhält jeder Eigentümer ein neu gestaltetes Grundstück, welches dem Wert seines vorigen Grundstücks entspricht und sich für eine Bebauung eignet. Das Verfahren wird von der zuständigen Gemeinde geleitet. (Siehe §35 BauGB).