Es ist wichtig zu beachten, dass ein eine solche Interessensbekundung zwar eine gewisse Verbindlichkeit herstellt, jedoch keinen rechtlich bindenden Vertrag darstellt.
1. Sorgfältige Prüfung. Nehmen Sie sich ausreichend Zeit, um jeden erhaltenen LOI und das dahinterstehende Unternehmen sorgfältig zu prüfen. Achten Sie besonders auf Details wie beschriebene Geschäftsbedingungen.
2. Bewusstsein schaffen. Seien Sie sich darüber bewusst, dass es es sich bei dem Dokument lediglich um eine Absichtserklärung bzw. eine Interessensbekundung handelt. Ein LOI stellt die ernsthafte Absicht dar, ein Grundstück zu erwerben. Es ist jedoch nicht rechtlich bindend. Daraus lässt sich keine rechtliche Bindung ableiten.
3. Offene Kommunikation: Ein LOI ist ein Vorschlag, kein Vertrag. Eigentümer sind nicht dazu verpflichtet, das Grundstück zu verkaufen, wenn Sie einen LOI erhalten haben. Es sollte jedoch als ein ernsthafter Ausdruck des Interesses des Käufers betrachtet werden. Nutzen Sie den LOI, um die Verhandlungen auf den Weg zu bringen, und kommunizieren Sie dabei stets, was ihnen im Laufe des Prozesses wichtig ist.