Fluchtlinienplan

In einem Fluchtlinienplan werden durch Straßen- und Baufluchtlinien verschiedene Bereiche in einem Stadtgebiet voneinander abgetrennt. Es gibt keine weiteren textlichen Festsetzungen oder Begründungen zu den Plänen. Damit sind Fluchtlinienpläne als einfache Bebauungspläne anzusehen. Folglich regelt sich die Zulässigkeit von Bauvorhaben zusätzlich nach §34 oder §35 des Baugesetzbuches.