Mithilfe einer Erhaltungssatzung strebt eine Gemeinde an den städtebaulichen Charakter eines Gebiets zu sichern und zu bewahren. Dafür wird in einem festgelegten Gebiet bestimmt, dass die Eigenart, bestimmte bauliche Anlagen oder die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung nicht verändert werden darf. Die Satzung schränkt damit eine Bebauung oder eine bauliche Veränderung auf einem Grundstück elementar ein.