Bauerwartungsland

Flächen, die in der städtebaulichen Entwicklung eines Gebiets relevant sind und eine zukünftige Nutzung als Bauland erwarten lassen, werden als Bauerwartungsland bezeichnet. Ein Baurecht besteht zu diesem Zeitpunkt jedoch nicht. Beispielsweise können hierunter landwirtschaftliche Flächen zählen, die direkt an eine Ortsbebauung angrenzen. Diese Flächen können dann zu einem späteren Zeitpunkt in einen Bebauungsplan integriert und als Bauland ausgewiesen werden. Käufer von Bauerwartungsland spekulieren darauf, dass die Fläche später als Bauland ausgewiesen und zu einem entsprechenden Preis weiterverkauft werden können.